Ich habe von den Erben den gesetzl. Pflichtteil angefordert. Es ist ein Notar mir der Sache beauftragt. Nun haben die Erben eine Aufstellung gemacht, mit der wir unsere Bedenken betreffs der Richtigkeit haben. Daraufhin hat der Notar neue spezifische Unterlagen angefordert. Ich persönlich bin der Meinung, die Erben hätten doch das, was sie aufgeschlüsselt haben schon zahlen müssen. Klar, hätte der Notar anfordern sollen. Wenn ich dem jetzt sage, er soll die anerkannten Beträge schonmal zur Überweisung anfordern, ist das doch korrekt, oder? (Wir sind 2 Pflichtberechtigte, das mit dem Notar hat bisher der andere Berechtigte geregelt.) Nur ich möchte so langsam auch mal etwas Geld sehen... Ist fast 4 Monate seit dem Tod des Erblassers her.
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Auszahlung Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Der Pflichtteil ist mit dem Tode des Erblassers zur Zahlung fällig.
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> Der Pflichtteil ist mit dem Tode des Erblassers zur Zahlung fällig.
Jaja. Das steht da so geschrieben...
Aber: wie hoch ist denn der Pflichtteil, wenn über die Höhe des Nachlasses keine Einigkeit besteht?
Die Frage, wenn ich das richtig verstanden habe, ist: wenn über die Höhe des Nachlasses noch verhandelt wird, kann dabei schon einmal die Auszahlung des Pflichtteils des kleinsten Nenners verlangt werden, oder müssen erst die Einigung/Gerichtsentscheidung abgewartet werden?
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Was unstrittig ist, muss sofort bezahlt werden, auch wenn es nur ein teil des vermuteten Ganzen darstellt.
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