Auszahlung Kontoguthaben nur an alle Erben

28. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jule43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Kontoguthaben nur an alle Erben

Hallo,

nach dem Tod des Vaters meines Vaters geht es nun wie so oft um das Erbe.
Es existieren 4 Geschwister. 2 Brüder und 2 Schwestern.Es existiert ein notarielles Testament, wo alle 4 Geschwister zu gleichen Teilen erbberechtigt sind. Da kein Kontakt zwischen der Schwester besteht, die alle Vollmachten hatt, hat mein Vater aufgrund von Nachforschungen herausgefunden, dass bei einer Bank noch ein Konto des Vaters existiert. Abgesehen davon, dass auf dem dortigen Konto nur ein kleiner Bruchteil von dem existiert, was mal im Testament als Vermögen angegeben wurde, wurde ihm nun von der Bank gesagt, er käme nur an seinen Anteil von dem Geld, wenn sich alle 4 Geschwister vor Ort bei der Bank einfinden würden.

Nun meine Fragen?
- für was gibt es eigentlich einen Erbschein, den man nur auf seinen Anteil ausstellen lassen kann?
- kann die Schwester, welche als Kontobevollmächtigte über den Tod hinaus eingetragen ist, über den restlichen Betrag selber verfügen, ohne an die anderen Erben auszuzahlen?
- Kann man von der Schwester verlangen, dass sie Auskunft darüber gibt, was in den letzten Jahren mit dem Geld passiert ist?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

...- für was gibt es eigentlich einen Erbschein, den man nur auf seinen Anteil ausstellen lassen kann?...
Einen Teilerbschein kann man nur beantragen, wenn z.B. Erben nicht bekannt sind.

...- kann die Schwester, welche als Kontobevollmächtigte über den Tod hinaus eingetragen ist, über den restlichen Betrag selber verfügen, ohne an die anderen Erben auszuzahlen?...
Wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt, kann diese solange handeln bis die Vollmacht durch einen Erben widerrufen wird.

...Kann man von der Schwester verlangen, dass sie Auskunft darüber gibt, was in den letzten Jahren mit dem Geld passiert ist?...
Nein, nur weil sie Kontovollmacht hatte, muss sie nicht Buch führen, was der Erblasser mit seinem Geld gemacht hat.
Sie muss, wenn verlangt ein Nachlassverzeichniszu erstellen.

Was im Testament als Vermögen angegeben wurde, spielt keine Rolle.
Es zählt was jetzt vorhanden ist.

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule43
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe aber dazu nochmal ne Frage.

Das mit dem Erbschein wusste ich nicht. Danke für den Hinweis.

---> Wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt, kann diese solange handeln bis die Vollmacht durch einen Erben widerrufen wird.
Frage: Die Bank hat gesagt, mann muss dann das Konto komplett sperren lassen. Meinst du das damit? Eine Auszahlung des Geldes ist aber dann nur möglich, wenn alle 4 Parteien auf der Bank zusammen erscheinen. Das halte ich aber eher für aussichtslos, da diese untereinander verstritten sind. Gibt es denn da keine andere Möglichkeit?


--->Nein, nur weil sie Kontovollmacht hatte, muss sie nicht Buch führen, was der Erblasser mit seinem Geld gemacht hat.
Frage: Der Erblasser hat garnichts mit dem Geld gemacht, denn der war die letzten 3 Jahre im Pflegeheim. Es wird eher vermutet, dass sie sich an dem Geld bedient hat, zumal jetzt große Autos mit dem Stern gefahren werden, die sie sich sonst hätten nie leisten können.

Was muss im Nachlassverzeichnisses aufgeführt werden??? Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage, die aussagt, dass sie das erstellen muss?

Vielen Dank im Voraus!


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Die Bank hat gesagt, mann muss dann das Konto komplett sperren lassen. Meinst du das damit?#
Ja.

#Eine Auszahlung des Geldes ist aber dann nur möglich, wenn alle 4 Parteien auf der Bank zusammen erscheinen. Das halte ich aber eher für aussichtslos, da diese untereinander verstritten sind. Gibt es denn da keine andere Möglichkeit?#
Nein.

#Der Erblasser hat garnichts mit dem Geld gemacht, denn der war die letzten 3 Jahre im Pflegeheim. Es wird eher vermutet, dass sie sich an dem Geld bedient hat, zumal jetzt große Autos mit dem Stern gefahren werden, die sie sich sonst hätten nie leisten können.#
Wenn ihr das beweisen könnt....

#Was muss im Nachlassverzeichnisses aufgeführt werden??? Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage, die aussagt, dass sie das erstelllen muß?#
Ein Nachlassverzeichnis gibt Auskunft über alle Aktiva und Passiva zum Todeszeitpunkt und dessen Richtigkeit muss auf Verlangen an Eides Statt versichert werden.

0x Hilfreiche Antwort

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