Auszahlung Geschwister - Gehört geschenktes Grundstück zur Erbmasse?

26. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
kuehroint
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Geschwister - Gehört geschenktes Grundstück zur Erbmasse?

Hallo zusammen,
ich habe ein bebautes Grundstück geschenkt bekommen auf dem ein abreißfälliges Haus steht. Haben meine Geschwister einen Anspruch auf einen Anteil des Wertes, wird diese Schenkung des bebauten Grundstückes als Erbmasse angesehen Wenn ja, kann ich die Abreißkosten und die Entsorgungskosten von der aufzuteilenden Betrag abziehen, welchen Betrag erhalten meine Geschwister, oder haben sie gar keinen Anspruch auf einen Anteil? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Von wem hast Du denn das Grundstück geschenkt bekommen ? Das muss doch erst mal geklärt sein, ehe man Dir fundierte private Meinungen schreiben kann.

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Wahrscheinlich wurde das Haus von Vatewr und/oder Mutter geschenkt. Dann ist es so, dass derzeit die Geschwister keinen Anspruch haben. Nach dem Tod des Schenkers könnte sich ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben.

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