Auszahlung Erbe trotz Unstimmigkeiten?

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dexter99
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Auszahlung Erbe trotz Unstimmigkeiten?

Hallo!

Nehmen wir an eine Erbengemeinschaft von 4 Personen. Mutter und 3 Kinder. Es gilt die Konten und Rentenversicherung des verstorbenen Vaters aufzulösen. Erbschein liegt vor. Erteilt wird nun der Mutter eine Vollmacht zur Auflösung. Nun verweigert ein Kind die Zustimmung zur Vollmacht. Was passiert dann? Können die Personen die zugestimmt haben sich ihren Anteil auszahlen lassen oder wird in dem Fall nichts ausgezahlt? Was kann man tun um an das Geld zu kommen?

-- Editiert am 09.01.2011 17:41

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Über den Nachlass kann nur mit Zustimmung aller Erben verfügt werden.

#Nun verweigert ein Kind die Zustimmung zur Vollmacht.#
Dann muss das Kind eben jedesmal selbst (z.B. bei der Bank) unterschreiben.

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