Ausschlagung des Erbes - was passiert mit dem Konto meines Vaters?

4. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
dupps
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung des Erbes - was passiert mit dem Konto meines Vaters?

Hallo.Vieleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten

Meine Vater ist vor 5 Monaten bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen.Er hatte kein Testament.Ich weiss nur das er Schulden hatte.Aber genau weiss ich es nicht.Es hat bei mir geheissen das ich einen Termin vom Notar bekomme,der dann vorließt ob mein Vater schulden hatte oder nicht.Und ich es dann ausschlagen kann.Stimmt das?Oder muss ich jetzt wo ich weiss das ich Erbin bin gleich ausschlagen.Dann was passiert mit dem Konto meines Vaters muss ich dem Notariat das mitteilen das es ein Konto gibt.Weil um es zu kündigen brauche ich einen Erbschein? Und wenn ich den hole habe ich das Erbe angenommen

MFG dupps

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Es hat bei mir geheissen das ich einen Termin vom Notar bekomme,der dann vorließt ob mein Vater schulden hatte oder nicht.Und ich es dann ausschlagen kann.Stimmt das?#
Wer hat dir denn das gesagt? :schock: Das ist schlichtweg falsch!

#Oder muss ich jetzt wo ich weiss das ich Erbin bin gleich ausschlagen.#
Da kein Testament vorliegt gilt die gesetzlicher Erbfolge und du bist mit dem Tod deines Vaters "automatisch" Erbe geworden. Das Erbe hättest du innerhalb von sechs Wochen ausschlagen müssen. Darüber wird man nicht informiert!

#Dann was passiert mit dem Konto meines Vaters muss ich dem Notariat das mitteilen das es ein Konto gibt.#
Nein, das interessiert das Nachlassgericht nicht (nehme an, der Erbfall ist in Baden-Württemberg, da es das staatliche Notariat nur hier gibt).

#Weil um es zu kündigen brauche ich einen Erbschein?#
Wennn du keine Vollmacht über den Tod hinaus hast, ja.

#Und wenn ich den hole habe ich das Erbe angenommen#
Du bist auch ohne Erbschein Erbe geworden. Der Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft.

Wenn der Nachlass überschuldet ist, gibt es noch die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz beim Amtsgericht. Damit kannst du die Schulden auf den Nachlass begrenzen.



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