Ausschlagung

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
anni222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausschlagung

Hallo,
ich habe eine Frage zur Erbschaftsausschlagung, vielleicht kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen:

Vater ist verstorben, hinterlässt Sohn und Tochter.
Die Tochter ist ebenfalls bereits verstorben und hinterlässt 2 Kinder.
Nach dem Tod des Vaters erbt zur Hälfte der Sohn, die andere Hälfte erben die Kinder der verstorbenen Tochter (also Enkelkinder).So ist es im Testament geregelt.
Nun möchte ein Enkelkind die Erbschaft ausschlagen, da es höchst verschuldet ist und die Gläubiger wohl schon Schlange stehen.
Geht das so einfach? Können die Gläubiger irgendetwas dagegen tun?
Und wem steht der ausgeschlagene Erbteil zu? Dem anderen Enkelkind? Aber dann könnten die beiden ja intern ausmachen, daß das Erbe in irgendeiner Art und Weise wieder zurückgeht.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Das insolvente Enkelkind kann ausschlagen, ohne Folgen befürchten zu müssen.

Sein Anteil wächst, soweit nicht anders verfügt, der Erbmasse an und wird dann den beiden verbleibenden Erben zu.

Was die 2 Enkel ( Ausschlagender und Miterbe ) untereinander privat ausmachen, ist unerheblich. Ein Risiko bleibt aber immer, da der Ausschlagende sich erpressbar macht.


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"Tu, was du denkst, abersei der Erste."

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#2
 Von 
anni222
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Anwort.

Ich habe jetzt aber noch eine Nachfrage zu folgendem Satz:
"Sein Anteil wächst, soweit nicht anders verfügt, der Erbmasse an und wird dann den beiden verbleibenden Erben zu."

Die Verteilung der Erbmasse sieht so aus: 50 % = Sohn, je 25 % für die Enkelkinder.
Ein Enkelkind schlägt aus = 25 %
Wem fallen diese 25 % jetzt zu? Dem anderen Enkelkind ganz, oder zum Teil auch dem Sohn, der zur Hälfte Erbe ist?

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das Gesamterbe wird dann 50:50 aufgeteilt, schätze ich. Die 25% fließen in die Erbmasse "zurück".

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#4
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

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