Hallo,
ich habe eine Frage zur Erbschaftsausschlagung, vielleicht kann mir hier im Forum jemand weiterhelfen:
Vater ist verstorben, hinterlässt Sohn und Tochter.
Die Tochter ist ebenfalls bereits verstorben und hinterlässt 2 Kinder.
Nach dem Tod des Vaters erbt zur Hälfte der Sohn, die andere Hälfte erben die Kinder der verstorbenen Tochter (also Enkelkinder).So ist es im Testament geregelt.
Nun möchte ein Enkelkind die Erbschaft ausschlagen, da es höchst verschuldet ist und die Gläubiger wohl schon Schlange stehen.
Geht das so einfach? Können die Gläubiger irgendetwas dagegen tun?
Und wem steht der ausgeschlagene Erbteil zu? Dem anderen Enkelkind? Aber dann könnten die beiden ja intern ausmachen, daß das Erbe in irgendeiner Art und Weise wieder zurückgeht.
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Ausschlagung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das insolvente Enkelkind kann ausschlagen, ohne Folgen befürchten zu müssen.
Sein Anteil wächst, soweit nicht anders verfügt, der Erbmasse an und wird dann den beiden verbleibenden Erben zu.
Was die 2 Enkel ( Ausschlagender und Miterbe ) untereinander privat ausmachen, ist unerheblich. Ein Risiko bleibt aber immer, da der Ausschlagende sich erpressbar macht.
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"Tu, was du denkst, abersei der Erste."
Danke für die schnelle Anwort.
Ich habe jetzt aber noch eine Nachfrage zu folgendem Satz:
"Sein Anteil wächst, soweit nicht anders verfügt, der Erbmasse an und wird dann den beiden verbleibenden Erben zu."
Die Verteilung der Erbmasse sieht so aus: 50 % = Sohn, je 25 % für die Enkelkinder.
Ein Enkelkind schlägt aus = 25 %
Wem fallen diese 25 % jetzt zu? Dem anderen Enkelkind ganz, oder zum Teil auch dem Sohn, der zur Hälfte Erbe ist?
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Das Gesamterbe wird dann 50:50 aufgeteilt, schätze ich. Die 25% fließen in die Erbmasse "zurück".
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