Ich habe mal eine Frage kann ich zu Lbezeit meine Eltern sämliche Erbansprüche ausschlagen und wenn ja was muß ich tun ?
Wie verhält es sich wenn die Elter mal Pflegefälle werden oder sterben . Ich habe seit 10 Jahrenkeinelei Kontakt mehr mit meine Verwanden spricht Eltern , Stiefgschwistern und ähnlichen .
Ausschlagung - Erbansprüchen
26. Dezember 2004
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Frage vom 26. Dezember 2004 | 17:58
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausschlagung - Erbansprüchen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2004 | 07:15
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
was erben kannst du erst wenn deine Eltern tot sind.
Umkehrschluß, ausschlagen geht auch erst,wenn...
#2
Antwort vom 27. Dezember 2004 | 09:42
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Hallo Jogibear,
natürlich kann man auch zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers ein Erbe "ausschlagen". Dafür wird vor dem Notar ein Erbverzichtsvertrag unterschrieben. Soetwas kommt zum Beispiel vor, wenn ein Familiebetrieb existiert und dieser durch Auszahlung von Pflichtteilen ruiniert wäre. Also ist doch die Frage, warum dies gemacht werden soll. Wenn man nichts haben will, kann man das immer noch im Falle eines Sterbefalls erklären. Vor eventuellen Zahlungen an das Sozialamt (Pflegefall) kann man sich durch so eine Massnahme sowieso nicht schützen.
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