Bei uns liegt folgender Fall vor: Von meinen Großeltern wurde meine Tante als Vorerbe eingesetzt und bei deren Tod meine Mutter als Nacherbe. Im Testament wurde ein Bleiberecht für den Mann meiner Tante ohne weitere Angaben eingeräumt. D.h. es wurde keine Dauer des Bleiberechts angegeben und auch keine Angaben über die Kosten (Instandhaltung etc.) die mein Onkel zu tragen hätte. Meine Frage ist nun wie eigentlich ein Bleiberecht definiert werden kann, da dies ja theoretisch bedeuten könnte daß wir den Mann meiner Tante bis zu seinem Lebensende "mitschleppen" müssten. Danke für eine Antwort!
Auslegung Bleiberecht im Testament
9. März 2005
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Frage vom 9. März 2005 | 17:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
Auslegung Bleiberecht im Testament
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#1
Antwort vom 9. März 2005 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
quote:
da dies ja theoretisch bedeuten könnte daß wir den Mann meiner Tante bis zu seinem Lebensende "mitschleppen" müssten.
Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.
Ich würde dieses Bleiberecht als lebenslängliches Wohnrecht auslegen, so dass die entsprechenden Vorschriften dann gelten.
Die Kosten für Instandhaltung z.B. muss er dann nicht tragen.
#2
Antwort vom 9. März 2005 | 18:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
Ist es von Bedeutung, daß das Bleiberecht nicht im Grundbuch eingetragen wurde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2005 | 10:07
Von
Status: Schüler (164 Beiträge, 43x hilfreich)
Ich denke nicht.
Nur wenn man den Grund belastet muss es angegeben werden, da es sich um ein vorrangiges Recht handelt. (Wirkt sich negativ auf die mögliche Kredithöhe aus)
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