Auskunft Erbe

20. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
armer erwin
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Auskunft Erbe

Hi

hab gerade meinen Erbschaftsbesitzer verklagt auf das was ich beweisen kann was er aber verschwiegen hat.
Nun wollte ich natürlich auch eine Auskunft über den Nachlaß einklagen.
Das schreibt mir das Gericht das ich beziffern soll, also den Wert der Sachen die ich nicht weis angeben soll, damit die, die Kosten dafür berechnen können.
Ich schreib denen doch nicht was ich weis, damit die Gegenpartei ihre Aussage angleichen kann und woher soll ich wissen was ich nicht weis (Kann ja hundert oder Hundertausend sein), dafür ist doch sone Klage da.

Wieso soll eine Auskunft etwas kosten.....

Danke
Erwin

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"ae"

-- Editiert armer erwin am 20.12.2013 09:12

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ganz einfach, weil es ein Gerichtsverfahren ist, und Gerichte nicht die Caritas sind.

wirdwerden

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#2
 Von 
armer erwin
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

um es zu verdeutlichen,..
ich gebe an 1000 euro gerichtskosten ca 20 prozent.
warum soll ich einen fiktiven wert eingeben.

ok, ich erschiesse den vieh.

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"ae"

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)


Es geht ja nur um die Streitwertfestsetzung.
Damit die Gerichtskosten richtig berechnet werden können, muss man wissen, wie viel das Wert ist, um das gestritten wird.

Wenn du auf Herausgabe von Gegenständen klagst, dann musst du wohl oder übel den Wert der geforderten Gegenstände grob schätzen.

Wenn du auf Auskunft klagst, und wirklich keinen Schimmer hast, welcher Wert in Frage kommt, dann kannst du auf §23 RVG und §52 GKG hinweisen. Dann würde der sogenannte Auffangstreitwert von 5000€ genommen.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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