Ausgleich Pflichtteilsverzicht= Schenkung?

28. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
braindead_2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleich Pflichtteilsverzicht= Schenkung?

Hallo,
meine Eltern wollen mir ein Haus schenken. Nicht ihr eigenes Wohnhaus, sondern ein separates Haus in welchem wir seid mehreren Jahren wohnen.
Da meine beiden Geschwister natürlich gleich behandelt werden, sollen diese von mir eine Ausgleichszahkung fuer den Verzicht auf den Erbteil eben dieses Hauses bekommen. Also ich bekomme das Haus und jeder Geschwisterteil bekommt z.B. 50000€. So weit so gut. Das ist alles geklärt und meine Geschwister und Eltern sind uns einig.
Jetz taber die Frage da ich hierkeine echte Antwort finden konnte:
Ist diese Zahlung von mir an meine Geschwister offiziell eine Schenkung? Weil wenn ja, liege dieser Betrag ueber dem Freibetrag unter Geschwistern und müsste versteuert werden.
An sich wuerde ich sagen es ist ja eine "Ausgleichszahlung" oder ein "vorzeitiges Erbe" welches ja an sich von unseren Eltern kommt, aber die Überweisung kommt von mir. Das als Schenkung unter Geschwistern zu sehen fände ich schon ziemlich unpassend.
Ich möchte hier gerne etwas besser informiert sein bevor ich mit einem Notar Rede.

Danke I'm Voraus für eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist eine Schenkung, allerdings von Deinen Eltern an Deine Geschwister. Dadurch wird der Freibetrag nicht überschritten.

Gewertet wird das so, als würdest Du das Haus für einen Preis in Höhe der Ausgleichzahlung von Deinen Eltern kaufen und Deine Eltern schenken diesen Kaufpreis Deinen Geschwistern. Dass es hier einen abgekürzten Zahlungsweg gibt, spielt für die Beurteilung keine Rolle.

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