Ich habe eine Frage.
Ich habe 1994 das Haus meiner Eltern gekauft. Der Verkauf ging über einen Notar. Im Kaufvertrag wurde festgelegt, daß meine Eltern Wohnrecht auf Lebenszeit haben und ich mich verpflichte, meine Eltern zu gegebenen Zeitpunkt auch zu pflegen und nicht ins Pflegeheim zu geben.
Die Kaufsumme wurde über einen Kredit finanziert, eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. Zusätzlich wurde eine Lebensversicherung von mir abgeschlossen, die als "Pfand" bei der Bank hinterlegt wurde.
Der Kredit war von mir im Juli 2008 abbezahlt.
Mein Vater ist ist 2014 verstorben und meine Mutter vor vier Monaten. Seit dem Tod meines Vaters lebte meine Mutter bis zu ihrem Tod in meinem Haushalt, war zum Pflegefall geworden
Ich habe das Haus letztes Jahr verkauft, weil ich beruflicherseits in einem anderen Bundesland wohne.
Meine Halbschwester ist der Meinung, daß ihr ein Anteil von der Verkaufssumme zusteht.
Ich kann belegen, daß ich die Kreditsumme bezahlt habe.
Ist meine Schwester im Recht mit ihrer Aussage?
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten
Anspruch auf Erbe?
30. September 2018
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2018 | 20:53
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 8x hilfreich)
Anspruch auf Erbe?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Oktober 2018 | 19:30
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Ist meine Schwester im Recht mit ihrer Aussage?
Nein. Weshalb sollte die Schwester einen Anspruch haben, wenn die Immobilie von den Eltern gekauft wurde?
Und jetzt?
Schon
266.757
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten