Anrechnung von Schenkungen bei Erbschaft?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
tobwen123
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von Schenkungen bei Erbschaft?

Angenommen eine Schwester schenkt (beweisbar) Ihrem Bruder einen grösseren Geldbetrag für die Gründung und Aufbau einer kleinen Firma.
Der Bruder stirbt 2 Jahre später bei einem Verkehrsunfall.
Es gibt mehrere Erbberechtigte.
Kann die Schwester den geschenkten Geldbetrag vorab aus der Erbmasse zurückfordern/anrechnen lassen?
Immerhin war mit dem Geschenk die Absicht verbunden dass der Bruder in den kommenden Jahren ein grösseres Geschäft aufbauen kann.
Dieser Zweck kann jetzt ja dann nicht mehr verwirklich werden.

Hat also die Zweckbindung der Schenkung einen Einfluss auf die Rückforder-/Anrechenbarkeit oder ist eine Schenkung immer unverbindlich und endgültig?

Verlobungsgeschenke können ja meines Wissens zurückgefordert werden.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Hat also die Zweckbindung der Schenkung einen Einfluss auf die Rückforder-/Anrechenbarkeit oder ist eine Schenkung immer unverbindlich und endgültig?


Eine Schenkung ist nicht immer endgültig, jedoch ist der Tod des Beschenkten für sich alleine genommen kein Rückforderungsgrund.

Je nach genauer Ausgestaltung kann es sich aber um eine Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB ) gehandelt haben und dann wäre zu prüfen, ob die Auflage erfüllt worden ist.

Wenn die Gründung und der Aufbau der Firma zum Zeitpunkt des Todes des Beschenkten bereits abgeschlossen war, dann ist eine Rückforderung nach meiner Auffassung nicht möglich (§ 527 Abs. 1 BGB )

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