Hy.
Folgende Situation:
Erblasser, 2 Kinder.
Erblasser verkauft Haus an Kind 1 unter Einbeziehung von Wohnrecht und Pflegeverpflichtung. Die Kapitalisierung dessen wurde vom Verkehrswert (Gutachten) abgezogen.
Alles notariell begleitet und im Grundbuch eingetragen. Lebenserwartung noch ca 10 Jahre.
Erblasser vorzeitig (bereits nach 1 Jahr) gestorben.
Nun kam der Erblasser ja gar nicht in den Genuss des vollen Wohnrechts bzw der Käufer kann das Haus
bereits nach einem Jahr komplett nutzen durch das vorzeitige Ableben.
Geht der "zu viel" kapitalisierte Betrag wieder in den Nachlass ein?
Vielen Dank und Gruß.
Anrechnung Wohnrecht und Pflegeverpflichtung auf Nachlass
10. Juli 2018
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Frage vom 10. Juli 2018 | 10:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung Wohnrecht und Pflegeverpflichtung auf Nachlass
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 10. Juli 2018 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Geht der "zu viel" kapitalisierte Betrag wieder in den Nachlass ein?
Nein, es sei denn die kurze Lebensdauer des Erblassers war zum Zeitpunkt der Übertragung schon vorhersehbar.
Umgekehrt wäre es auch nicht berücksichtigt worden, wenn der Erblasser noch deutlich mehr als 10 Jahre gelebt hätte.
#2
Antwort vom 10. Juli 2018 | 11:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mhm der Erblasser litt sporadisch unter Depressionen, auch mit "erfolglosen Versuchen". Aber ca 1 Jahr vor und 1 Jahr nach dem Kauf war alles in Ordnung. Die pure Lebensfreude.
Letztlich kam es leider wieder zur Depression mit "erfolgreichem Versuch".
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#3
Antwort vom 10. Juli 2018 | 22:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Ich habe da eher an eine unheilbare Krankheit gedacht.
#4
Antwort vom 10. Juli 2018 | 23:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
nä da gabs nix. die gute wär minimum 90+ geworden.
danke für deinen beitrag
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