Als Erbe eingesetzt

11. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2013 08:25:18
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Als Erbe eingesetzt

Hallo liebes Forum,

diesmal brauche ich in trauriger Sache Rat. In der letzten Woche ist die Großmutter meines Partners verstorben. Bis heute war ihre Wohnung gesperrt, da die Polizei ermittelt hat.

Die Großmütter hatte zwei Söhne. Der Vater meines Partners hat sich der Kommunikation mit der Polizei bisher angenommen und war heute mit Polizeibegelitung in der Wohnung. Dort wurde ein Testament gefunden in dem die Söhne enterbt wurden und die Enkel des einen Sohnes (dem Vater von meinem Parnter) als Erben eingesetzt wurden. Mein Partner soll sich um alles kümmern.

Bisher ist alles nur durch den Vater überliefert, der die Wohnung dann verlassen hat und sich nun nicht weiter kümmert.

Mein Partner (und auch ich) sind nun mit der Sache etwas überfordert und haben keine Ahnung wie man nun weiter vorgeht.

Kommen wir nun auch nur in Begleitung der Polizei, vor allem jetzt am Wochenende, in die Wohnung? Wie sollen wir ohne Unterlagen die Beerdigung organisieren?

Wie wird der Nachlass geregelt? Da die Familie zerstritten ist, wollen wir keien Fehler machen. Kann man dies alles durch einen Anwalt oder irgendwie anders offiziell regeln lassen und was würde das kosten (müssen wir dabei auf die Wirtschaftlichkeit achten?)? Wie werden die laufenden Kosten wie Miete etc. beglichen? Was braucht man alles für Dokumente? Können wir die Wohnugn bereits auflösen, oder muss hier etwas beachtet werden?

Ich habe nur wenige Informationen und wahrscheinlich kann man ohne mehr Informationen nicht soviel dazu sagen, aber vielleicht hat der ein oder andere ja einen Rat für uns.

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Nachtrag: Wir haben berufsbedingt zwei Wohnsitze. Die Großmutter lebte auch nicht in der Nähe, ca. 1,5h entfernt, von beiden Wohnsitzen. Daher ist alles ein wenig schwieriger zu organisieren.

-- Editiert lady_mikue am 11.07.2013 23:41

-- Editiert lady_mikue am 11.07.2013 23:45

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

Die Erben sind jetzt Eigentümer des Nachlasses und haben sich um diesen zu kümmern, dazu zählt natürlich auch die Begleichung der laufenden Verbindlichkeiten. Offiziell geregelt wird da erstmal gar nichts, durch wen auch? Die enterbten Söhne können Pflichtteilsansprüche geltend machen. Spätestens in dem Falle kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Fragen Sie bei der nächsten Polizeidienststelle nach, ob die Wohnung freigegeben ist. Lassen Sie sich die Wohnungsschlüssel aushändigen.
Sehen Sie nach, ob das hinterlassene Vermögen ausreicht
die Beerdigung und sonstige Verbindlichkeiten zu begleichen.Wenn nicht, sollte der Erbe beim Nachlassgericht das Erbe ausschlagen.Innerhalb 6 Wochen ab Kenntnis des Todes.
Schlägt der Erbe das Erbe aus, erbt die Gemeinde.


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