Alleinerbe - was tun?

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mychai3265
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe - was tun?

Meine Fragen: Verheiratet, zwei Kinder - eins davon verheiratet und ein Kind. Wir haben ein Berliner Testament. Jetzt bin ich als Alleinerbe meiner Cousine eingesetzt. 1. Frage: Wie kann ich regeln, dass mein Enkel vom Erbe einen Teil bekommt wenn ich vor meiner Cousine sterbe und meine Frau dann die Alleinerbin ist? 2. Frage: Kann ich im Berliner Testament Zusätze (Vermächtnis?) einbringen, welche das Erbe unserer beiden Kinder unterschiedlich hoch festlegt? (Ein Kind hat bereits 1997 als Starthilfe einen Betrag von uns erhalten, das andere Kind nicht in dieser Höhe)
Danke für eure Hilfen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Frage: Wie kann ich regeln, dass mein Enkel vom Erbe einen Teil bekommt wenn ich vor meiner Cousine sterbe und meine Frau dann die Alleinerbin ist?

Wenn Du vor der Cousine stirbst, bestimmt das nur die Cousine. Maßgeblich ist, wie das Testament der Cousine formuliert ist.
Zitat:
Kann ich im Berliner Testament Zusätze (Vermächtnis?) einbringen, welche das Erbe unserer beiden Kinder unterschiedlich hoch festlegt?

Wenn Du Erbe geworden bist (also nach dem Tod der Cousine) und Deine Frau damit einverstanden ist, kann das Berliner Testament jederzeit abgeändert werden.

Es ist Unsinn, über ein eventuell zukünftiges Erbe zu verfügen (das man noch gar nicht hat). Die Cousine könnte ihr Testament ja noch ändern. Wer Erbe ist, steht erst nach dem Tod des Erblassers fest.

-- Editiert von cruncc1 am 08.01.2016 18:17

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich regeln, dass mein Enkel vom Erbe einen Teil bekommt wenn ich vor meiner Cousine sterbe und meine Frau dann die Alleinerbin ist?


Deine Frau wird nicht Alleinerbin Deiner Cousine, wenn Du vor Deiner Cousine verstirbst, es sei denn sie ist ausdrücklich als Ersatzerbin im Testament Deiner Cousine benannt.

Nur weil Deine Frau Alleinerbin bei Deinem Tod ist, tritt sie jedoch nicht an Deine Stelle in die Erbfolge Deiner Cousine ein.

Zitat:
Kann ich im Berliner Testament Zusätze (Vermächtnis?) einbringen, welche das Erbe unserer beiden Kinder unterschiedlich hoch festlegt? (Ein Kind hat bereits 1997 als Starthilfe einen Betrag von uns erhalten, das andere Kind nicht in dieser Höhe)


Solche Zusätze können in das Testament eingebracht werden. Das Testament kann aber nur gemeinsam mit Deiner Frau geändert werden. Außerdem dürfen solche Zusätze nicht dazu führen, dass ein Kind weniger als den Pflichtteil erhält. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

2x Hilfreiche Antwort

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