Vor 13 Jahren verstarb meine Mutter. Da Alleinerbin (kein Testament) erbte ich ihr EFH welches ich verkauft habe.
Nach 13 Jahren erhalte ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich zusätzlich einen Anteil von einem Wald (Erbengemeinschaft) geerbt habe und die Änderung im Katasteramt vorzunehmen habe. Erforderlich hierfür ist ein Erbschein, den ich nicht habe und mir finanziell auch nicht leisten kann. Nähere Informationen über den Wald (Größe, Anteil etc.) erhalte ich nicht, lediglich die Namen der Erbengemeinschaft.
Bin ich verpflichtet, die Änderung im Katasteramt mit allen anfallenden Kosten vornehmen zu lassen ohne dem Wissen, welche möglichen weiteren Kosten und ggf. Nachzahlungen anfallen werden?
Änderung der Erbmasse
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Änderungen im Grundbuch, nicht im Kataster. Wenn Sie vor 13 Jahren Alleinerbe waren ohne Testament und das EFH verkauft haben, mussten Sie auch damals einen Erbschein haben. Wo ist also das Problem?
Zur Verpflichtung:
https://dejure.org/gesetze/GBO/82.html
Der Erbschein wurde beim damaligen Verkauf des Hauses durch den Notar beantragt. Mir liegt er nicht vor.
Nach Rücksprache mit dem Notar hat er die Unterlagen lediglich 7 Jahre aufbewahrt, so dass ich nun nochmals einen beantragen müsste. Mein Problem sind nicht nur die Kosten für einen Erbschein sondern auch die Ungewissheit, welche Pflichten und Kosten durch diesen Waldanteil auf mich zukommen. Wie kann es möglich sein, dass dieser Erbanteil vom Wald erst 13 Jahre später bekannt wurde. Lediglich die Ironie - vielleicht erhalte ich in den nächsten Jahren die Information vom Amtsgericht, dass ich auch Schulden über 2 Millionen geerbt habe.
Mein Verständnis liegt darin, dass zuerst die gesamte Erbmasse bekannt gegeben wird, um zu entscheiden, ob das Erbe angenommen wird. Auch das ich keine Informationen über die Größe, meinen Anteil etc. erhalte, verstehe ich nicht. Meine Frage an das Amtsgericht, warum ich erst jetzt vom Waldbesitz erfahre ist, das das Katasteramt aufräumt.
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Man kann sich eine weitere Ausfertigung vom Nachlassgericht erteilen lassen. Das kostet nichts. Es ist im übrigen nicht Aufgabe des Amtsgerichts für den Erben den Bestand des Nachlasses zu ermitteln. Das muss er schon selber machen.
Abgesehen davon, ist man bereits jetzt Miteigentümer des Waldes. Das was jetzt noch vorgenommen wird, ist nur der Verwaltungsaufwand der nachgeholt wird. An der Rechtslage ändert das aber nichts mehr.
-- Editiert von malebenkurz am 20.09.2018 11:12
Besten Dank für die Antwort - ist sehr hilfreich für mich!
ZitatVor 13 Jahren verstarb meine Mutter. Da Alleinerbin (kein Testament) erbte ich ihr EFH welches ich verkauft habe. :
Nach 13 Jahren erhalte ich nun ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich zusätzlich einen Anteil von einem Wald (Erbengemeinschaft) geerbt habe
Hängen die beiden Erbangelegenheiten tatsächlich zusammen? Dann waren Sie entweder keine Alleinerbin oder Ihre Mutter war Teil einer Erbengemeinschaft. Haben Sie dazu keine Dokumente in den Unterlagen Ihrer Mutter gefunden?
Ja, sie hängen zusammen und ja, ich war Alleinerbin. Lediglich von dem erst jetzt erfahrenen Waldgrundstück liegt eine Erbengemeinschaft vor. Ich kenne die Erbengemeinschaft lediglich namentlich und nein, Dokumente hatte ich damals nicht gefunden.
Also war Deine Mutter bereits Teil der Erbengemeinschaft und hat diesen Teil an Dich als ihre Alleinerbin vererbt?
Ja
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