Abhebungen nachweisen nach Erbauseinandersetzung

19. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Abhebungen nachweisen nach Erbauseinandersetzung

Kann mir jemand helfen habe ein großes Problem. Sagen wir es gab eine Erbauseinandersetzung zwischen 2 Parteien.

In der Erbauseinandersetzung selbst sagte der Notar dass der Erbe a dem Erben b nicht aufzeigen muss ob und wenn ja wofür dieser Geld abgehoben hat vom Konto des verstorbenen.

So die Erbauseinandersetzung wurde dann beiderseits unterschrieben nachdem Kontoauszüge eingesehen wurden.

Der Erbe. B hat jetzt festgestellt das die Auszüge nicht komplett waren und hat von der Bank selber Auszüge geholt. Laut denen wurden am Todes Tag mehrere tausend Euro abgehoben.

Auf Nachfrage hieß es dann man könne sich nicht mehr genau erinnern wofür das war und hat auch keine Belege.

Jetzt droht Erbe A dem Erben B da dieser sich nicht an den Auseinandersetzungs Vertrag hält, da er meinte er möchte erst wissen wofür das Geld abgehoben wurde, bevor Konten aufgelöst werden.

Sollte Erbe a nun erstmal die Konten auflösen und kann dieser auch nach der Auseinandersetzung noch mit einem Anwalt klagen, dagegen das der Erbe a der eine Vollmacht hatte immer Geld abgehoben hat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Um das deutlich zu machen:
Wenn Erbe A die Vollmacht dazu missbraucht hat, Geld vom Konto des Verstorbenen zu eigenen Gunsten abzuheben, dann erfüllt das den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja gut aber die erzählt ja sowas wie sie habe das Geld für den Besuch Verwandtschaft die für die Bestattung aus dem Ausland da war genutzt und oder für die Feier so genau wisse man das nicht mehr. Gut war auch die Aussage man habe das dem Pflegeheim als dank für die gute Pflege gegeben aber natürlich ohne Quittung alles...

Es geht nicht um 50.000 oder so sondern um 2000 ca. sollte man bei sowas ein Anwalt nehmen ? Geht auch nicht so sehr ums Geld, die Person ist ja auch Miterbe selber.

Es geht darum, dass diese Person nicht mal eine Liste gegeben hatte wann wofür Geld abgehoben wurde.

Für die 2000 hat die Person keine Belege, wie sie gesagt hat. Nun kam allerdings ein Brief ihres Anwalts der mich verklagen will, wenn ich nicht bis Ende des Monats der Auflösung des Kontos zustimme.

Da es ja schon eine Erbauseinandersetzung gibt, der alle zugestimmt haben.

Nur haben wir eben erst jetzt rausbekommen dass, diese 2k am Todes Tag abgehoben wurden, dies wurde allerdings bei der Erbauseinandersetzung nicht erwähnt. Da hat die Person dem Notar einfach die Summe genannt die noch auf dem Konto hat ist, der Notar meinte er n8mmt die Summe so wie sie angegeben wird.

-- Editiert von myrtus am 19.10.2018 22:25

Signatur:

Siggi hat Pause

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
für den Besuch Verwandtschaft die für die Bestattung aus dem Ausland da war


Die Verwandtschaft kann sich bestimmt erinnern.

Zitat:
oder für die Feier


Irgendjemand wird ja die Feier bezahlt haben. Das ist eigentlich Sache beider Erben. Wenn diese Kosten bei der Erbauseinandersetzung ansonsten nicht berücksichtigt wurden, dann wäre das wohl OK.

Zitat:
man habe das dem Pflegeheim als dank für die gute Pflege gegeben


Auch das Pflegeheim wird sich im Zweifel erinnern.

Zitat:
so sondern um 2000 ca. sollte man bei sowas ein Anwalt nehmen ?


Also geht es um 1.000€ für Dich. Das macht bei einer rein außergerichtlichen Vertretung ca, 150€, wenn es zu einer Einigung kommt 290€ und wenn das vor Gericht geht ein Risiko in Höhe von 620€.

Insgesamt ist das eine schwierige Situation, denn das Vertrauen ist durch das Verschweigen der Geldabhebung schwer erschüttert. Auf der anderen Seite ist auch völlig unklar, wie ein Rechtsstreit ausgehen würde.

Wie steht die Summe im Verhältnis zum gesamten Nachlass? Hat Erbe A es nötig, sich auf so eine Weise einen Vorteil zu verschaffen? Hat Erbe A einseitige Leistungen, so dass Erbe A es ggf. für gerecht hält, etwas mehr zu bekommen, das aber nicht sagen will?

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