Guten Abend,
Ich habe folgendes Problem, wobei ich Hilfe benötige.
Zunächst:
Partei A: Lebensgefährtin von meinem Vater; verstorben Ende April.
Partei B: Mein Vater, verstorben Mitte Juni.
Partei A kaufte im Jahr 2004 ein Auto. Ein Kaufvertrag liegt vor. 2009 kam Partei B mit Partei A zusammen. Partei B übernahm ohne Rücksicht auf die Erben das Auto(Angeblich wurde Partei B das Auto von Partei A vor 2 Jahren geschenkt, keine Papiere dazu vorhanden, jedoch 3 Zeugen) und schrieb es 1. Tag nach dem Tod von Partei A auf sich über(Fahrzeugzulassung + Fahrzeugzulassung II). Nun verstarb Partei B selbst. Erben Partei A verlangen nun unter Androhung die Herausgabe des Autos an sie.
Erben Partei B werden aufgrund einer möglichen Verschuldung das Erbe ausschlagen, sodass ein Nachlassverwalter hinzugezogen wird. Partei A verlangt jedoch die sofortige Übergabe des Autos.
2 Fragen habe ich zu dieser Schilderung.
- Wer hat Anspruch auf das Auto? Erben Partei A haben nach dem Tod von Partei A gegenüber Partei B nichts bezüglich des Autos vereinbart. Ebenso auch keinen Anspruch auf das Auto gestellt. 6 Wochen sind zwischendrin verstrichen.
- Sollte ich nun Klarheit hierdurch bekommen, dass das Auto im Besitz von Erben Partei A gehört, kann ich es ohne bislang das Erbe angekommen/ausgeschlagen zu haben es Erben Partei A aushändigen?
Ich bedanke mich im Voraus.
2 Erbgemeinschaften aufgrund Todesfall Lebensgemeinschaft Vater/Lebensgefährtin; Nachlass Auto
17. Juli 2015
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Frage vom 17. Juli 2015 | 21:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
2 Erbgemeinschaften aufgrund Todesfall Lebensgemeinschaft Vater/Lebensgefährtin; Nachlass Auto
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Juli 2015 | 21:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatZitat:Erben Partei B werden aufgrund einer möglichen Verschuldung das Erbe ausschlagen, sodass ein Nachlassverwalter hinzugezogen wird. :
Wenn das nicht schon wurde und inzwischen 6 Wochen ins Land gegangen sind, dann war's das!
Sollte die Ausschlagung bereits erfolgt sein, hast du mit dem Auto nichts mehr zu schaffen, ausser Du möchtest es noch zwei mal bezahlen.
Bis Ende des Monats habe ich Zeit das Erbe auszuschlagen. Es geht gerade darum, wem das Auto eigentlich gehört und wer Anspruch darauf hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 18. Juli 2015 | 23:51
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Genau, schlagen Sie das Erbe aus und lassen Sie das Auto wo es ist. Es gehört zum dann ausgeschlagenen Erbe, außer die Erben von A können nachweisen daß sie es vorn A geerbt haben.
Das ist aber dann deren Sache, damit haben Sie nichts mehr zu tun.
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