Ich habe gehört, dass es Bestrebungen gibt, den Pflichtteil bei Erbangelegenheiten aufzuheben. Es soll also in der Zukunft wohl so sein, dass man mittels Testament einem Erben den (bis heute noch gültigen) Pflichtteil entziehen kann.
Wer kennt den neuesten Stand? Ist die Gesetzesänderung schon absehbar - oder wie weit sind die Verhandlungen gediehen?
Für alle Infos, die dieses Kapitel betreffen, bin ich sehr dankbar.
Rita W.
Änderung Pflichtanteil
29. Oktober 2001
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Frage vom 29. Oktober 2001 | 10:14
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderung Pflichtanteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. März 2002 | 11:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 1x hilfreich)
Derzeit bestehen hinsichtlich einer Gesetzesänderung keine Vorhaben; Ich gehe davon aus, dass Sie von dem Streit über die Verfassungsmäßighkeit gehört haben, eine Entscheidung des BVerfG gibt es jedoch nicht.
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