10jahresfrist auch bei Heirat?

4. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
KathyS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
10jahresfrist auch bei Heirat?

Hallo

Ich brauche eure Hilfe bei folgender Überlegung:

A hat drei Kinder aus erster Ehe, die geschieden wurde.
A ist verwitwet aus 2. Ehe
A hat Grundbesitz
A möchte B heiraten und den Grundbesitz auf B übertragen.
Gilt in diesem Fall auch die Regelung, dass die Kinder von A einen Pflichtteilsanspruch auf das Erbe innerhalb der 10 Jahresfrist haben?
Oder haben die Kinder keinen Erbanspruch mehr, da ja dann B die Eigentümerin des Grundbesitzes ist?
Gruß
Kathy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Also ich sehe das so:

Der Grundbesitz gehört A. Er kann damit machen, was er möchte. Überträgt er nun den Grund auf B, so verhält es sich wie in jedem anderen Fall auch. 10 Jahrefrist gilt.

Nach den 10 Jahren haben die Kinder nur noch den Pflichtteilanspruch auf das sonstige Vermögen, welches nicht übertragen wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KathyS
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo

wie würde es dann im Todesfall von A innerhalb der 10 Jahresfrist sein?
Wieviel % erbt die Ehefrau?
Wie hoch ist der Pflichtteil für die 3 Kinder?

Gruß
Kathy

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47649 Beiträge, 16842x hilfreich)

@silo51
Die 10-Jahresfrist gilt unter Ehepartner nicht bzw. fängt erst mit der Auflösung der Ehe an (§ 2325 Abs. 3 BGB ).

Der Pflichtteilergänzungsanspruch der Kinder bleibt also bestehen.

Es ergibt sich kein Unterschied zur Einsetzung der Ehefrau als Alleinerbin.

2x Hilfreiche Antwort

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