1. Kind verstorben 2. Kind nur Zeugungseltern - Wer erbt (gesetzlich)?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
tinghausen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Kind verstorben 2. Kind nur Zeugungseltern - Wer erbt (gesetzlich)?

Hallo, ich bin sehr verunsichert, wer bei mir erbst. Ich bin verheiratet und hatte 2 Kinder. Ein Kind verstorben und für 2. Kind sind mir nur die Zeugungseltern.

Wer erbt (gesetzlich)?

Ehepartner hat noch 5 Halbgeschwister und ich selber hatte 3 (wovon eine bereits verstorben ist).

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von tinghausen):
für 2. Kind sind mir nur die Zeugungseltern.


Heißt jemand anderes hat das Kind adoptiert?

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#2
 Von 
HerbieBs
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe mal von einer Adoption aus. Hier erwirbt das adoptierte Kind das volle gesetzliche Erbrecht und ist natürlich auch pflichtteilsberechtigt, erhält also die gleiche rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind.

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#3
 Von 
tinghausen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von tinghausen):
für 2. Kind sind mir nur die Zeugungseltern.


Heißt jemand anderes hat das Kind adoptiert?


Nein, das Kind wurde nicht adoptiert, aber es wurde bei Pflegeeltern groß.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tinghausen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HerbieBs):
Ich gehe mal von einer Adoption aus. Hier erwirbt das adoptierte Kind das volle gesetzliche Erbrecht und ist natürlich auch pflichtteilsberechtigt, erhält also die gleiche rechtliche Stellung wie ein leibliches Kind.


Das Kind wurde nicht adoptiert, sondern es wurde bei Pflegeeltern groß.

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#5
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat (von tinghausen):


Nein, das Kind wurde nicht adoptiert, aber es wurde bei Pflegeeltern groß.


Dann ist das Kind weiterhin erb- und pflichtteilsberechtigt.
Am Erbe kann man nur durch Testament etwas ändern, am Pflichtteil nichts.

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn nichts anderes verfügt wird, erben dein Ehemann und dein Kind.

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