neues EU Datenschutzrecht
wie gehen die Behörden und Firmen damit um?
1. wenn sie keine Fingerabdrücke "ohne Genehmigung der Person" mehr nehmen und speichern dürfen
2. keine Herkunftsländer von Personen mehr speichern dürfen
3. oder bspw. in Unternehmen dem Steuerprüfer den Zugang der Kundendaten verwehren müssen
wie gehen die Behörden und Firmen damit um?
17. April 2018
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Frage vom 17. April 2018 | 09:15
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 17. April 2018 | 16:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitat1. wenn sie keine Fingerabdrücke "ohne Genehmigung der Person" mehr nehmen und speichern dürfen :
Dürfen die Behörden aber noch.
Und die Firmen - die muss man schon selbst fragen. Im Zweifel gibts dann halt keine Leistung.
Zitat2. keine Herkunftsländer von Personen mehr speichern dürfen :
Dürfen die Behörden aber noch.
Und die Firmen - die muss man schon selbst fragen. Im Zweifel gibts dann halt keine Leistung.
Zitat3. oder bspw. in Unternehmen dem Steuerprüfer den Zugang der Kundendaten verwehren müssen :
Müssen sie aber nicht.
#2
Antwort vom 17. April 2018 | 17:50
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitatoder bspw. in Unternehmen dem Steuerprüfer den Zugang der Kundendaten verwehren müssen :
Ich frag mich manchmal, was man nehmen muss, um auf solch abstruse Interpretationen zu kommen.
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