wie gehen die Behörden und Firmen damit um?

17. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
PETK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
wie gehen die Behörden und Firmen damit um?

neues EU Datenschutzrecht
wie gehen die Behörden und Firmen damit um?
1. wenn sie keine Fingerabdrücke "ohne Genehmigung der Person" mehr nehmen und speichern dürfen
2. keine Herkunftsländer von Personen mehr speichern dürfen
3. oder bspw. in Unternehmen dem Steuerprüfer den Zugang der Kundendaten verwehren müssen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von PETK):
1. wenn sie keine Fingerabdrücke "ohne Genehmigung der Person" mehr nehmen und speichern dürfen

Dürfen die Behörden aber noch.
Und die Firmen - die muss man schon selbst fragen. Im Zweifel gibts dann halt keine Leistung.



Zitat (von PETK):
2. keine Herkunftsländer von Personen mehr speichern dürfen

Dürfen die Behörden aber noch.
Und die Firmen - die muss man schon selbst fragen. Im Zweifel gibts dann halt keine Leistung.



Zitat (von PETK):
3. oder bspw. in Unternehmen dem Steuerprüfer den Zugang der Kundendaten verwehren müssen

Müssen sie aber nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von PETK):
oder bspw. in Unternehmen dem Steuerprüfer den Zugang der Kundendaten verwehren müssen


Ich frag mich manchmal, was man nehmen muss, um auf solch abstruse Interpretationen zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

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