hallo ihr lieben,
habe eine frage:
Die Behörde hat einen Bußgeldbescheid gegen eine Genossenschaft erlassen und sich auf § 30 OWIG gestützt.wg unbefugter datenverbreitung
unterwelchen Voraussetzungen kann nicht gegen die Organmitglieder sondern gegen die jur. Person ein Bußgeld verhängt werden . GF und der Aufsichtsratsvorsitzende handelten nicht im Interesse und in Angelegenheiten der Genossenschaft.
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orndungswidrigkeit bußgeldbescheid jur. person
19. März 2014
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Frage vom 19. März 2014 | 15:54
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
orndungswidrigkeit bußgeldbescheid jur. person
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#1
Antwort vom 19. März 2014 | 17:31
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>unterwelchen Voraussetzungen kann nicht gegen die Organmitglieder sondern gegen die jur. Person ein Bußgeld verhängt werden <hr size=1 noshade>
Das steht doch im §30 OWiG drin. Was genau ist daran unklar?
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#2
Antwort vom 21. März 2014 | 18:24
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
danke.ja, im 30 owig steht aber, dass die juristische person zur verantwortung gezogen wird. wie kommt man aber an den Geschäftsführer und den aufsichtsratsvorsitzenden ran, die nicht in interesse und angelegenheiten der genosschaft gehandelt haben??
lg
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 14. April 2014 | 11:00
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)
quote:Die Genossenschaft wird mit der Handelsgesellschaft gleichgestellt. Als Rechtsgrundlage gilt in Deutschland das Genossenschaftsgesetz (GenG) von 1889. Siehe hierzu auch z.B. Wikipedia. Also sollten der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Geschäftsführer leicht über das Handelsregister feststellbar sein.
wie kommt man aber an den Geschäftsführer und den aufsichtsratsvorsitzenden ran, die nicht in interesse und angelegenheiten der genosschaft gehandelt haben??
Noch einfacher könnte man die wahrscheinlich dem Impressum von deren Internetauftritt entnehmen ...
Aber wozu brauchten Sie die Information?
Sind Sie persönlich Geschädigter und wollen "persönliche" Genugtuung oder sind Sie (nur) Genossenschaftsmitglied und daher (nur) mittelbar geschädigt und wollen diesen Schaden, der nicht zu Erfüllung der genossenschaftlichen Aufgaben entstanden ist, von den Verursachern erstattet erhalten!?
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