gibt Polizei einfach private Daten raus ??

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
FairPlay123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
gibt Polizei einfach private Daten raus ??

Ich habe ein Frage bezüglich private Daten.

Im eBay-Forum bin ich auf etwas gestoßen,was mich echt verwundert und fraglich stimmt.

Da wird über ein VK diskutiert der angeblich gewerblich als privat Person verkauft.
Ich hab mir die Auktionen angeschaut und bin 99% der Meinung das diese nicht gewerblich sind,da es keine Neuprodukte sind sondern gebrauchte haushaltübliche Ware.

Nun passen aber einige eBayer in diesen Forum die Auktionen des einen VK nicht und meinen Hobbykriminologen spielen zu müssen.

Da kam eine Aussage von einem eBayer : [color=blue]"Ach so, noch eine Frage ist offen: ich habe dort natürlich nichts gekauft.****** Das ist also keine Rache.
***** Anzeige ist erstattet, Kriminalpolizei ermittelt.
[/color]

Unterhaltung zwischen 2 eBayer im Forum:
[color=blue] Willst Du bei der WBZ melden oder soll ich das tun?
Finanzamt übernehme gerne ich, sobald die KriPo mir die Realdaten der Verkäuferin mitteilt."
[/color]

Ich finde sowas unter aller s.. .

Nun meine Frage: Wird die Kripo so einfach jemanden die privaten Kontaktdaten herausgeben,obwohl diese eBayer überhaupt nichts bei den VK gekauft hat ?


-- Editiert am 11.02.2010 01:41

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Die werden dem was husten.


Trotzdem kann er durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an die Realdaten des Beschuldigten gelangen.


Das kann für die Herren 'Hobbykriminologen' am Ende übrigens recht unangenehm werden, zivil- wie strafrechtlich.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
FairPlay123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

@Harry_van_Sell

Bis aber die Staatsanwaltschaft ermittelt muß doch erst mal bewiesen sein das der VK angeblich gewerblich handelt ?
Was gibt den "Hobbykriminologen" das Recht in die Akten bei der Staatsanwaltschaft einzusehen?

Was kann gegen den "Hobbykriminologen" unternommen werden ?
Erfährt der VK dann von wem er (zu Unrecht) angezeigt wurde ?

Mich würde mal interessieren was die Kripo bei solchen Wichtigtuern die solche Anzeige machen,unternimmt.
Wie schon oben geschrieben,habe ich mir die Auktionen mal angeschaut und bin überhaupt nicht der Meinugn das diese gewerblich sind.

-- Editiert am 11.02.2010 02:42

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#3
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Trotzdem kann er durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an die Realdaten des Beschuldigten gelangen.


Wohl kaum. Welches berechtigte Interesse sollte denn hier vorliegen?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.02.2010 17:03:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Welches berechtigte Interesse sollte denn hier vorliegen?

Darüber könnte man nachdenken wenn etwas mehr über die 'Hobbykriminologen' bekannt wäre. Ein guter Anwalt 'zaubert' da gerne mal was aus dem Hut ...


Desweiteren erscheint mir zweifelhaft ob hier überhaupt eine Ermittlung aufgenommen wird, solange keine verbotenen Waren angeboten werden.

Denn das jemand gewerblich handelt und sich als Privater ausgibt stellt für sich alleine genommen noch keinen Straftatbestand dar.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.02.2010 17:03:47
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

>Trotzdem kann er durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an die Realdaten des Beschuldigten gelangen.

Das könnte nur jemand tun, der durch die angeblich unrechtmäßigen Handlungen des VK in seinem Recht verletzt sein würde (§ 406e StPO )

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FairPlay123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Trotzdem kann er durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft an die Realdaten des Beschuldigten gelangen. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Das könnte nur jemand tun, der durch die angeblich unrechtmäßigen Handlungen des VK in seinem Recht verletzt sein würde (§ 406e StPO ) <hr size=1 noshade>


Das ist es ja,diese "Hobbykriminologen" haben nach eigener Aussagen nichts bei den VK gekauft und wurden nicht von ihm geschädigt.

Ich habe mich mit den VK in Verbindung gesetzt,auch dieser meint das er die se eBayer nicht kennt und ihnen nichts verkauft hat.

Solche "Hobbykriminologen" muß mal das Handwerk gelegt werden,da diese den VK im eBay Forum bloß stellen und m.E. ist das auch rufschädigend.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

quote:
Das ist es ja,diese "Hobbykriminologen" haben nach eigener Aussagen nichts bei den VK gekauft und wurden nicht von ihm geschädigt.

Ich habe mich mit den VK in Verbindung gesetzt,auch dieser meint das er die se eBayer nicht kennt und ihnen nichts verkauft hat.

Dann dürfte in der Tat ersteinmal kein berechtigtes Interesse für die Akteneinsicht vorliegen.


Im Gegenteil, jetzt wäre denkbar das der Verkäufer zum Schlag ausholt ...




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#10
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Bis aber die Staatsanwaltschaft ermittelt muß doch erst mal bewiesen sein das der VK angeblich gewerblich handelt ?


Das ist natürlich logisch unsinnig; wenn es schon bewiesen wäre, müßte ja niemand mehr ermitteln. Man ermittelt ja gerade, um festzustellen, ob irgendein Verhalten strafrechtlich relevant ist oder nicht.

quote:
Solche "Hobbykriminologen" muß mal das Handwerk gelegt werden


Da könnte ich natürlich fragen, wenn du meinst, diese Leute gehe nichts an, was der VK macht, wieso geht es dann dich etwas an, was diese Leute machen? Außer natürlich, du bist selbst der "bloßgestellte" VK. Na? ;)

Im übrigen werden unzählige scheinprivate Gewerbliche erst durch die aufmerksamen eBay-"Hobbykriminologen" enttarnt. Und das ist mir als Verbraucherin ganz recht. Über "Denunziation" beschwert sich da nur einer, nämlich der Scheinprivate. Und der kann in der Regel froh sein, wenn es nicht ein Mitbewerber ist, der ihn enttarnt, dann wird es nämlich richtig teuer, abmahnungstechnisch und so.

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#11
 Von 
FairPlay123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

@Jennifer_A

Ich bin nicht der "bloßgestellte" VK.

Wie schon erwähnt,werden von diesen VK nur private gebrauchte haushaltsübliche Ware verkauft,also was soll daran gewerblich sein.Der VK hat nichtmal 10 Artikel drin und nach seiner Verkaufsübersicht nicht mal mehr als 5 Artikel im Monat verkauft (nicht mal pro Artikel 10,-€).
Sowiet ich weiß gilt man als gewerblcih,wenn es neue Artikel sind und wenn mann diese extra zukauft um auf eBay diese wieder zu verkaufen.

Mich interessierte es hauptsächlich ob die Kripo einfach so auf handlosen Verdacht die privaten Daten heraus geben,an Personen die in keinster Weise von VK geschädigt wurden.

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#12
 Von 
guest-12315.02.2010 08:37:24
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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