alter arbeitgeber

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2017 07:21:02
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
alter arbeitgeber

hallo, ich habe eine ausbildung angefangen und diese nach dem 1. ausbildungsjahr abgebrochen (aufhebungsvertrag) weil ich überhaupt nicht mit meiner cheffin klar kam und deswegen auch physisch erkrankt war. Nun habe ich einen neuen ausbildungsplatz gefunden, mir wurde auch gesagt das ich die stelle 100% bekomme und der vertrag eig heute unterschrieben werden soll. Nun war ich heute morgen dort und erfuhr von meinem chef das er sich umgehört hat und von meiner alten firma erfahren hat das ich dort öfter krank war. Deswegen hat er sich jetzt umentschieden und mich nicht genommen! Nun meine frage, ist mein alter arbeitgeber dazu berechtigt, meine daten (krankheitstage) and dritte weiter zu geben?

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nun meine frage, ist mein alter arbeitgeber dazu berechtigt, meine daten (krankheitstage) and dritte weiter zu geben


dein alter AG darf keine konkreten Angaben zur Krankheit machen, aber dein potentieler neuer AG ist es natürlich freigestellt, bei einem alten AG nach einer Einschätzung zu fragen.
Was nun dort genau gesagt wurde, bzw. in wie weit dich dein alter AG schlecht gemacht hat, können wir von hier aus nicht beurteilen. Aber wie gesagt, Auskunft kann er sich einholen. In eine Bewerbung kann man sonst wie tolle Sachen über sich schreiben...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen