Wie lang dürfen meine Daten gespeichert werden ???

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
itpronto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Wie lang dürfen meine Daten gespeichert werden ???

Hallo Leute,

zur eigentlichen Frage: Wielange darf ein Anbieter meine persönliche Daten nach einem Testzugang speichern ?

Ist das Datenschutzrechtlich ok, wenn nach einem Testzugang die Daten einfach gespeichert bleiben oder gibt es eine Zeitliche Begrenzung (sechs oder Zwölf Monate)?

Vielen Dank,

itpronto

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Es kommt drauf an, was du genau meinst. Deine Adresse wird 10 Jahre lang gespeichert (wegen der Rechnung).

Ich denke, dass in den AGB mehr darüber steht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Deine Adresse wird 10 Jahre lang gespeichert (wegen der Rechnung).*

Woher hast du diese Angaben?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Das deutsche Finanzamt und seine vorteiligen Gesetze...

§ 14b Aufbewahrung von Rechnungen

10 Jahre sind Rechnungen aufzubewahren und in den Rechnungen stehen die Adressen der Kunden...

Genauso ist es bei ebay und co. Solange Rechnungen ausgestellt werden, bleiben die Daten 10 Jahre lang gespeichert. Datenschutz ist dem Finanzamt egal, Steuern sind ihm lieber.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
itpronto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ging damals ja keine Rechnung zu (vor 10 - 11 Monaten). Ergo sind die zehn Jahre denke ich hinfällig.
Der Hinterrgrund ist das ich bei einem Anbieter vor besagten 10 Monaten einen Testzugang hatte (wirklich zum testen). Ein anderes Produkt war derzeit besser und übersichtlicher, jetzt habe ich erneut einen Testzugang beantragt um eventuell eine Verbesserung (da günstiger) zu finden.
In den AGB steht das bei einem erneuten Testzugang ein Vertrag zustande kommt ( hatte ich leider überlesen), jetzt frage ich mich ob der ANbieter meine damaligen Daten unbegrenzt speichern darf (Firmensitz des Anbieters in der Schweitz) oder diese nach einer besagten Zeit löschen MUSS.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Nene, nach der Testzeit ist ja ein Vertrag zustande gekommen (oder auch nicht wegen arglistiger Täuschung), aber eine Rechnung wurde automatisch erstellt, oder bietet der Anbieter den Dienst gratis an?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
itpronto
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Testzugang wurde pünktlich gekündigt. Es wurde keine Rechnung erstellt, da der Testzugang gratis wahr.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

In den E-Mails sind deine Daten gespeichert un da gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.

Datenschutz gibt es so gut wie nicht mehr in Deutschland, nach Schäubles Gesetzen ist sie völlig ausgestorben... *aufkritischeantwortenwart*

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen