Darf X den WhatsApp Verlauf mit seinem ( noch ) Geschäftsführer einem Anwalt zur Verfügung stellen?
Die Inhalte wären wichtig um Aussagen der Geschäftsführung zu beweisen bzw. die Aussagen des X zu belegen.
In dem Verlauf der zur Verfügung gestellt wird geht es weder um Dritte Personen noch um Private / Intime Gesprächsverläufe.
Alle Inhalte haben ausschließlich Arbeitsbezogenen Inhalt!
Verstößt X damit gegen eine Datenschutzverordnung wenn er diese seinem Anwalt zur Verfügung stellt? Bzw. diese dann Gegenstand eines Arbeitsrechtlichen Verfahrens sind?!
WhatsApp Verlauf einem Anwalt zur Verfügung stellen vs. Datenschutz
12. September 2018
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Frage vom 12. September 2018 | 14:33
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
WhatsApp Verlauf einem Anwalt zur Verfügung stellen vs. Datenschutz
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#1
Antwort vom 12. September 2018 | 14:44
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Das ist kein Problem. Chatverläufe aus Whatsapp jemand anderem zu zeigen, ist nicht verboten.
Vergleiche es mit Briefen, die du empfangen hast, auch die kann man zeigen wem man will.
Der Anwalt wird dann schon entscheiden, wofür dieser Chatverlauf gut ist bzw. was er damit anfangen kann.
#2
Antwort vom 12. September 2018 | 16:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
Zitatgeht es weder um Dritte Personen :
Empfänger, X und Geschäftsführung sind also ein und die selbe Person?
ZitatVerstößt X damit gegen eine Datenschutzverordnung wenn er diese seinem Anwalt zur Verfügung stellt? :
Die Datenschutzgrundverordnung bietet enige Ausnahmen, dazu zählt das "berechtigte Interesse" - was bei einer notwendigen Rechtsverfolgung vorliegen dürfte.
ZitatVergleiche es mit Briefen, die du empfangen hast, auch die kann man zeigen wem man will. :
Muss dann aber eventuell die personenbezogenen Daten unkenntlich machen ...
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#3
Antwort vom 12. September 2018 | 16:55
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:
Muss dann aber eventuell die personenbezogenen Daten unkenntlich machen ...
??
#4
Antwort vom 12. September 2018 | 16:56
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatgeht es weder um Dritte Personen :
Empfänger, X und Geschäftsführung sind also ein und die selbe Person?
Die Kommunikation erfolgte nur unter X und der Geschäftsführung. ( eine Person als Leitung )
Dabei ging es nur um relevante Arbeitsbedingte Inhalte die X und die Leitung befassen. Es gab keine Kommunikation über dritte in den Verläufen oder mit Dritten.
ZitatVerstößt X damit gegen eine Datenschutzverordnung wenn er diese seinem Anwalt zur Verfügung stellt? :
Die Datenschutzgrundverordnung bietet enige Ausnahmen, dazu zählt das "berechtigte Interesse" - was bei einer notwendigen Rechtsverfolgung vorliegen dürfte.
Das klingt sehr gut!
ZitatVergleiche es mit Briefen, die du empfangen hast, auch die kann man zeigen wem man will. :
Muss dann aber eventuell die personenbezogenen Daten unkenntlich machen ...
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