Weitergabe von personenbezogenen Daten an GmbH

18. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)
Weitergabe von personenbezogenen Daten an GmbH

Hallo,

zur Situation:

ich habe vertraglich für mich und meine Freunde einen 2 Jahresvertrag zur Miete eines Hallenfussballpltzes abgeschlossen. d.h. wie spielen da jeden freitaf 2 stunden.
Die Soccer GmbH (beispiel), vermietet insgesammt 8 Pätze.

Im Vertrag und den AGBs ist kein Hinweis darauf zu finden, das meine Daten elektronisch gespeichert werden dürfen.
mir ist aber bewußt, das dies zur Erfüllung des Vertrages datenschutzrechtlich richtig ist.

nun wird in dieser soccer GmbH der Geschäftsführer aber von einer anderen GmbH gestellt. Dh. Geschäftsführer ist xyz GmbH vertreten durch Herrn Mustermann.

nun zum Problem:

die xyz GmbH, welche geschäftsführend ist, greift doch in ihrer eigenschaft als geschäftsführer auf meine persönlichen daten zu. Das heißt soccer GmbH gibt doch zur erfüllung der geschäftsführerpflichten meine Daten an die xyz GmbH weiter!
Dies doch aber ohne meine zustimmung! wird hierbei nicht gegen den Datenschutz verstoßen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

keiner eine Idee?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
greift doch in ihrer eigenschaft als geschäftsführer auf meine persönlichen daten zu


Tut sie das? Wo und wie?

quote:
Das heißt soccer GmbH gibt doch zur erfüllung der geschäftsführerpflichten meine Daten an die xyz GmbH weiter!


Tut sie das? Wo und wie?

Im Augenblick hast du doch nur Spekulation. Mal dumm gesagt, wenn der GF eine natürliche Person ist, guckt die doch auch nicht die persönlichen Daten der Kunden durch.

Ansonsten würde ich mal §§4c (I) (2), 28 II (1), (2) BDSG in den Ring werfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CptTom
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 16x hilfreich)

Also nach einer Datenschutzauskunft habe ich vom GF einen persönlich unterschriebenen Brief bekommen.
da das Unternehmen aber von einer GmbH geführt wird, müssen meine Daten doch an de GF der geschäftsführenden GmbH weitergegeben wurden sein um meine Anfrage zu beantworten.
Wenn in dem Brief dann steht das meine Daten an kein unternehmen weitergegeben wurden, ist das ja dann falsch, da um die auskunft zu beantworten die Daten ja an die geschäftsführende GmbH weiter gegeben wurden.

Anders sähe es aus, wenn das unternehmen einen eigenen Datenschutzbeauftragten hat.



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