folgender hypothetischer Fall:
Die Fachabteilung einer Behörde bekommt ein internes Dokument, welches als vertraulich gekennzeichnet ist, zur Prüfung und Bitte um Stellungnahme. Dieses Dokument analysiert kritisch eine Dienstleistung und dient dazu eine Vergabe neu auszuschreiben. Die Fachabteilung hat nun nichts besseres vor, als den aktuellen Fremdleister dieses Dokument mit Bitte um Prüfung weiterzuleiten. Helle Empörung in der kontrollierenden Abteilung. Da sich aber die jeweiligen Chefs gut verstehen, wird das ganze unterm Teppich gekehrt.
Was für ein rechtlicher Sachstand ergibt sich?
1.) Dienstrechtlich (Weitergabe von GschGeheimnissen, Vertuschung)
2.) Vergaberechtlich (Dienstleister hat einen erheblichen Wissensvorsprung vor Mitbewerbern)
Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
5. Juli 2009
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Frage vom 5. Juli 2009 | 19:56
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
Fragen zum Datenschutz?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2009 | 18:49
Von
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 508x hilfreich)
Genau so!
Die Regeln ergeben sich aus den Guidelines der Behörden/Firmen.
Leider ist mir auch nicht klar, ob das hier das richtige Unterforum für diese Frage ist, denn Datenschutz wird i.d.R. als BDSG verstanden, wobei die Unternehmensdaten etc. nicht berücksichtigt werden.
Und jetzt?
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