Weitergabe Emailadresse

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468444-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Weitergabe Emailadresse

Angenommen eine Bekleidungsfirma mit Onlineshop bringt mehrere Bestellungen beim Versand durcheinander und informiert die Betroffenen darüber per Email. Wäre es ein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn dabei alle Emailadressen (ca. 70 andere Empfänger) für alle sichtbar wären? Könnte man dagegen vorgehen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von fb468444-50):
Wäre es ein Verstoß gegen den Datenschutz, wenn dabei alle Emailadressen (ca. 70 andere Empfänger) für alle sichtbar wären?

Unter Umständen ja.



Zitat (von fb468444-50):
Könnte man dagegen vorgehen?

Wenn es ein Verstoß war, dann könnte man als Betroffender dagegen vorgehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb468444-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Kannst du das bitte spezifizieren? Unter welchen Umständen wäre es ein Verstoß und inwiefern könnte man dann dagegen vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ja, das ist eindeutig ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Und nicht nur in Bayern gibt's die passenden Urteile dazu.

Eine E-Mail Adresse ist personenbezogen und damit kann diese nicht beliebig weitergegeben werden. Zumindest wenn der Besitzer eine Person ist.

Bei reinen Firmenadressen kann man unterschiedlicher Meinung sein, da das BDSG nur für Personen gilt

Signatur:

Viele Grüße Chylla

1x Hilfreiche Antwort

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