Webportal - Betrug- Polizei-Datenschutz?

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)
Webportal - Betrug- Polizei-Datenschutz?

Hallo!
Wisst ihr wie das mit den Userdaten ist, wenn ein User einer Webcommunity wegen Betruges angezeigt wurde? Darf der Betreiber eines Portals der Polizei eigentlich sämtliche Anmeldedaten auf deren Verlangen geben? Oder verstößt das gegen das Datenschutzgesetz?
Bin an eurer persönlichen Meinung interessiert.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Natürlich, bei entsprechendem Beschluß ist das normal. BDSG ist nicht zum Schutz für Verbrecher geschaffen worden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Strenggenommen muß der Betreiber auf einen Gerichtsbeschluß warten.

Aber wenn er das nicht tut, hat der Straftäter davon auch nichts. Weder sind die Beweismittel deswegen nicht verwertbar noch kann er nach Treu und Glauben den Betreiber in Regreß nehmen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)

Also kann ein Betreiber keinen Ärger bekommen, wenn er der Polizei die Daten gibt, wenn diese behaupten würde eine Anzeige würde vorliegen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Glaube ich kaum - wenn Daten nur an die Polizei herausgegeben werden.
Selbst wenn er es nicht ganz rechtmäßig in gutem Glauben an die Polizei herausgibt - wer soll da Ärger bereiten?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
wer soll da Ärger bereiten?


Derjenige, dessen Daten da herausgegeben wurden. Aber wie ich schon schrieb, aus der Richtung ist auch nicht wirklich was zu erwarten.

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