Hallo
Es handelt sich um die Darstellung/ Veröffentlichung einer Problematik mit einem Amt- ein Kind wurde aus einer Pflegefamilie herausgenommen.
Es wird versucht Sachlich mit dem Thema umzugehen, die Problematik und das Handeln zu Sachlich beschreiben- aber:
- Darf dieser/ ein "Fall" mit seinen Hintergründen- auch in denen Probleme/ Entwicklung des Kindes beschrieben werden veröffentlicht werden.
- Dürfen Beschwerde Briefe an das Amt veröffentlicht werden?
- Dürfen (darauf folgende) Gesprächinhalte zusammengefasst veröffentlich werden?
- Darf das Betroffene Amt genannt werden?
Mir ist klar das Namen, Adressen, Geburtsdaten nicht erscheinen dürfen.
Gruß
Volker
Veröffentlichung von Gesprächsinhalten
27. Dezember 2009
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Frage vom 27. Dezember 2009 | 12:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 12:24
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
Darf dieser/ ein "Fall" mit seinen Hintergründen- auch in denen Probleme/ Entwicklung des Kindes beschrieben werden veröffentlicht werden.
Grundsätzlich ja, im Einzelfall sind natürlich Persönlichkeitsrechte zu beachten. (Von der Frage "Wayne interessiert's?" mal ganz abgesehen.)
quote:
Dürfen Beschwerde Briefe an das Amt veröffentlicht werden?
Durch den Schreiber der Briefe ja. Auch hier sind u.a. auch die allgemeinen Gesetze zu beachten (wird in dem Brief etwa der Sachbearbeiter beleidigt => nicht gut).
quote:
Dürfen (darauf folgende) Gesprächinhalte zusammengefasst veröffentlich werden?
Ja, s.o.
quote:
Darf das Betroffene Amt genannt werden?
Ja.
-----------------
""
#2
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 19:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort
quote:
Von der Frage "Wayne interessiert's?" mal ganz abgesehen
Das betroffene Amt liest mit, ein Teil ist schon veröffentlicht, "von einer Klage wird zur Zeit abgesehen"- dieser Satz in einem schreiben ist dann wohl nur eine Drohkulisse.
Ich schiebe noch eine Frage nach;
Dürfen Antwort Schreiben des Amtes veröffentlicht werden- natürlich ohne Namen etc.
Gruß Volker
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 20:28
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
Dürfen Antwort Schreiben des Amtes veröffentlicht werden- natürlich ohne Namen etc.
IMO ja.
quote:
Das betroffene Amt liest mit
Die werden sich für eine Mecker- oder Prangerseite erst recht nicht interessieren, die wissen ja, was geschrieben wurde.
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