Veröffentlichung von Daten in Immobilienbörse

1. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
will_ich_nicht_sagen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Veröffentlichung von Daten in Immobilienbörse

Hallo,

nachdem ich kürzlich meine Wohnung gekündigt habe, war heute eine Mitarbeiterin der Objektverwaltung da und hat ein paar Fotos gemacht.
Ich habe ihr gesagt, dass ich die Sachbearbeiterin wegen des weiteren Vorgehens anrufen werde. Durch einen unerwarteten Anruf auf meinem Firmenhandy habe ich dann herausgefunden, dass im Laufe des Tages (ohne Rücksprache) sofort eine Anzeige im Internet für einen Nachmieter geschaltet wurde mitsamt der Fotos und meiner Handynummer (ich habe mit der Objektverwaltung über Firmenhandy und Firmenemail kommuniziert).
Nach telefonischer Beschwerde bei einer Kollegin (die Sachbearbeiterin war nicht da) wurde die Anzeige aktualisiert, anstatt der Handynummer war nun meine Firmenemail in der Anzeige (auch ohne ausdrückliche Erlaubnis).

So war jetzt für jeden, der die Anzeige zweimal geöffnet hat, folgender Datensatz ersichtlich:
Voller Name (aus Email)
Addresse (aus Anzeige)
Arbeitgeber (aus Email)
Handynummer

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas 'überfahren' und frage mich, ob so ein Vorgehen nicht schon strafrechtlich relevant ist.

Vielen Dank für jede Rückmeldung,

ein 'Überfahrener'

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Ohne Ihre Zustimmung verboten!

Melden Sie dies ggfs. dem Datenschutz.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39749x hilfreich)

Hier sollte man die unverzüglich Entfernung fordern.
Die Frist darf hier durchaus sehr kurz sein 24h sollten mehr als angemessen sein.

Unterlassungsforderung per Mail sowie per Fax senden und für den Fall des fruchtlosen verstreichens Anwalt und gerichtlichens Vorgehen ankündigen.

Man kann aber auch direkt zum Anwalt gehen und entsprechendes veranlassen.

Die Forderung erstreckt sich auf jeden Fall auf die Daten.
Bezüglich der Fotos kommt es darauf an, ob darauf persönliche Gegenstände des Mieters zu sehen sind, dann wären diese ebenfalls zu löschen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
will_ich_nicht_sagen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe schonmal!

Meine Frage wäre noch: wer ist der 'Datenschutz', dem ich das melden könnte?

Und im Allgemeinen: bisher ist mir kein (oder kaum) direkter Schaden entstanden, natürlich werde ich gleich morgen darauf bestehen, dass das Ganze über das angebotene Kontaktformular geregelt wird.
Es ist ja auch in meinem Interesse, dass ich die Wohnung schnell loswerden, deshalb könnte Krawalltaktik fehl am Platze sein.
Allerdings scheinen die Damen und Herren von Datenschutz noch nie was gehört zu haben und ein wenig Missionierungseifer stellt sich dann doch ein ;) Vielleicht einfach mal im Guten darauf aufmerksam machen, dass sie sich rechtlich auf dünnem Eis bewegen?

Viele Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Meine Frage wäre noch: wer ist der 'Datenschutz', dem ich das melden könnte?


Jedes Bundesland hat eine eigene Datenschutzbehörde.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39749x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Meine Frage wäre noch: wer ist der 'Datenschutz', dem ich das melden könnte? <hr size=1 noshade>

Das wäre entweder der Datenschutzbeauftragte der Immobilienbörse (oder die Geschäftsführung) oder der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
will_ich_nicht_sagen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, Sie haben mir sehr geholfen!

2x Hilfreiche Antwort

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