Spionage und Datenschutz

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
freak11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Spionage und Datenschutz

hallo heute morgen habe ich einen frechen anruf vom ordnungsamt bekommen , es geht darum das ich mich endlich ummelden soll , ich habe einen nachsende antrag an eine adresse meines bekannten gestellt die post sollte auch dahin laufen .ist das ordnungsamt zu recherchieren wo ich mich gerade befinde ?Um mir mitzutelen das ich michummelden soll? ich meine die müssten ja dann all meine freunde und bekannten kennen wo ich mich aufhalte , ich finde das ist eine verletzung der privatsphäre

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Wenn das Ordnungsamt einen Tipp bekommt (meist geschieht das durch die Meldeämter, hin und wieder auch durch andere Bürger) muss es der Sache nachgehen.

Sich nicht umzumelden, ist eine Ordnungswidrigkeit, die durch das OA eingeleitet wird.

Und Datenschutz innerhalb einer Behörde gibt es nicht!
Wenn das Meldeamt davon Kenntnis erlangt, dass Sie verzogen sind und sich nicht umgemeldet haben, geht die Sache nun mal ans Ordnungsamt.

Sie sollten froh sein, dass das OA Ihnen vorher noch Gelegenheit gibt, sich umzumelden und nicht gleich ein Verfahren einleitet.

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#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Oft haben Mitarbeiter eines Ordnungsamtes nicht allzu viel zu tun und machen dann Sachen an die ein Normalsterblicher gar nicht denkt. ( zb. herumtelefonieren um jemanden zu fällig zu erwischen der sich in der Gemeinde abgemeldet hat und noch
nicht in der Neuen angemeldet, oder einfach wärend der Arbeits-bzw.Pausenzeit im Netz herumsurft um in Foren Menschen zu erklären das sie eigentlich eine OWI
begangen haben... ).
Ich finde dieses "Ausfindigmachen" eines unbescholltenen auch ziehmlich spitz übertrieben.

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#3
 Von 
koppklatsch
Status:
Praktikant
(511 Beiträge, 164x hilfreich)

quote:
hallo heute morgen habe ich einen frechen anruf vom ordnungsamt bekommen , es geht darum das ich mich endlich ummelden soll


Hallo?

Gehirn anwesend unter dem Mittelscheitel?

Sorry, du bist VERPFLICHTET dich umzumelden. Sei froh, dass es nur nen Anruf gab und nicht gleich nen Bußgeld. ;)

Du befindest dich in der BR Deutschland und hast dich so wie alle an die GESETZE zu halten..ob sie dir passen, oder nicht..

*koppklatsch*

Zitat:
Ich finde dieses "Ausfindigmachen" eines unbescholltenen auch ziehmlich spitz übertrieben.


Ach ja?...dann sei mal Gläubiger bei jmd der "abgetaucht" ist..dann denkst du bestimmt anders drüber ;)

Zitat:
Oft haben Mitarbeiter eines Ordnungsamtes nicht allzu viel zu tun und machen dann Sachen an die ein Normalsterblicher gar nicht denkt.


Wie kommst du zu dieser Aussage? Bist du ein Insider :???: oder war das einfach nur nen bissel polemisch rummosern?



-- Editiert am 06.03.2009 21:32

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#4
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Muran, woher wollen Sie das denn wissen?
Glauben Sie mir, auch der Job muss getan werden und er ist sicher nicht immer einfach.
Als Mitarbeiter im OA ist man ständig unter Beschuss, da es viele Leute wie Sie gibt, die der Meinung sind, das OA würde ohnehin nur Blödsinn machen oder zu viel Zeit haben und diese Meinung dann auch kundtun.

Wie koppklatsch schon richtig geschrieben hat, ist er verpflichtet, sich anzumelden und es gibt Ordnungsämter, die rufen nicht mal eben an.
Da wird nicht lange gefackelt.
Ruck-Zuck gibts dann ein Bußgeld.

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#5
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Ach so und noch etwas:
Möglicherweise ist es Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit entgangen, aber man muss sich bei einem Umzug NICHT abmelden.
Von diesem Aspekt her ist Ihre Aussage also schon mal falsch. Die Ordnungsämter KÖNNEN gar nicht "rumtelefonieren" und fragen, wer sich abgemeldet hat, weil man sich als Bürger in der Zuzugsgemeinde nur anmelden muss.
Die ABmeldung übernimmt dann die neue Gemeinde.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

upps´ @steffen_bs ... Da geb ich dir Recht. Nur Anmelden muß man sich falls man in einen anderen Ort gezogen ist, ist klar.
Was hat das aber mit einem Nachsendeauftrag der Post zu tun. Glaubt das OA (Mitarbeiter) das man dadurch automatisch nicht mehr in seiner Gemeine gemeldet ist? Vieleicht ist der TE noch gar nicht verzogen und bekam dennoch einen netten hinweiß vom OA. Wie geht das? Entweder haben die tagelang rechachiert oder bekammen eine Hinweiß, von wem auch immer!
"...da es viele Leute wie Sie gibt..." ja da es so ist wird schon ein Fünkchen Wahrheit drin liegen. :grins:
Aber nichts für ungut, jeder rechtfertigt seine Tätigkeit auf seine weise.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> oder einfach wärend der Arbeits-bzw.Pausenzeit im Netz herumsurft um in Foren Menschen zu erklären das sie eigentlich eine OWI
begangen haben

*lol* Du möchtest bitte unterlassen, Leuten, die dir hier Ratschläge geben, irgendetwas zu unterstellen, weil dir dieser Ratschlag nicht paßt.

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#8
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Leuten die "hier" Ratschläge geben wird doch nix unterstellt. Alle Ratschläge und Hinweise sind doch ok. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

Doch, mit dem von mir zitierten Text hast du steffen_bs unterstellt, ein Ordnungsbeamter zu sein, der in seiner Dienstzeit (unterstellt: falsche?) Auskünfte an dich gegeben hat.
Oder wie sonst hätte dieser Satz völlig zusammenhanglos gemeint sein sollen, wenn steffen_bs dir ein Posting vorher genau das gesagt hat, was du damit "Mitarbeitern eines Ordnungsamtes" unterstellt hast?


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#10
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

@CvD, ? steffen_bs ein Ordnungsbeamter?
Wer sagt denn daß, außer du selbst?
Übrigens hat er keine falsche Auskunft gegeben :augenroll: und an mich schon gar nicht. Was er schrieb ist korrekt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

@muran:
Es ist schon richtig, dass ich im Ordnungsamt arbeite, auch wenn ich kein Beamter bin! ;-)

Ich versuche, mit meinen Beiträgen den Leuten zu helfen und wollte nur klarstellen, dass dieser Job nicht unbedingt stressfrei ist.
Oder könnten Sie sich vorstellen, bei der Arbeit bedroht, verklagt, etc. zu werden?
Wobei dies in Großstädten vermutlich noch viel härter sein dürfte.

Doch um das Thema jetzt abzuschließen:
Natürlich ist der TE, wie bereits zuvor erwähnt, verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Zuzugsgemeinde anzumelden. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschrift droht nun mal ein OWI-Verfahren, bzw. Bußgeld.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Das ist doch korrekt, @ steffen_bs.
Jeder ist verpflichtet sich irgendwann anzumelden.
Was hat das aber mit dem Beitrag von CvD zu tun?
Ich möchte gar nicht wissen was sie beruflich treiben... und wie sie ihren Job...
tagtäglich ausfüllen.
Nur: Ist es vom Ordnungsamt nicht etwas überspannt, nach zu forschen wo wer sich gerade aufhält und ob er sich auch gesetzeskonform richtig angemeldet hat in irgend einer gemeinde? ( mit strasse und hausnummer... ) Ist das OA bei Obdachlosen auch so pingelig in solch einem Fall?
Noch maaaalllss:
Es ist alles korrekt was @ an-tacker schreibt. Nur sollte es nicht übertrieben werden von diesen Behörden und Behörden bestehen nun mal aus Menschen
und nicht nur Papier... alles klaro @ papprolle?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
steffen_bs
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 128x hilfreich)

Also wenn das OA wirklich nachgeforscht hat, ist das sicherlich etwas überzogen, aber das kann ich aus dem Eröffnungstext nicht herauslesen.
Ich lese nur, dass er einen Anruf bekommen hat.
Da kann viel dahinter stecken.
Z.B. wie schon von mir erwähnt, Bürger, Meldeamt, etc.

Bei Obdachlosen ist es in der Regel so, dass das OA im Wege der Gefahrenabwehr Einweisungen in Obdachlosenunterkünfte vornimmt, bzw. Wiedereinweisungen in die alten Wohnungen.

Wenn sich nun jemand bewusst dafür entscheidet, auf der Straße zu leben... nun ja, dann kann das OA ihm zwar einen Wohnraum zuweisen, wird aber nicht verhindern können, dass dieser Mensch weiterhin auf der Straße lebt.

LG

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