Softwarehersteller und Kundendaten

22. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
go292872-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Softwarehersteller und Kundendaten

Hallo zusammen,

ist man als Hersteller einer Software, welche Kundendaten (Name, Anschrift, Tel.Nr., E-Mail) verwaltet, verpflichtet diese vor einem kompletten Export durch einen Standardbenutzer (die Software bietet eine Rechteverwaltung) zu schützen?
Problematisch könnte hier eine Serienbrief- und Newsletterfunktion sein, die die Daten in eine Exceldatei exportiert. Ab dem Zeitpunkt des Exports besteht für die Software natürlich keinerlei Möglichkeit die Daten weiter zu überwachen.
Derzeit würde ich davon ausgehen, dass Benutzer alleine verantwortlich ist, was er mit den ihm anvertrauten Daten macht.
Habe zu diesem Thema leider kaum Informationen gefunden.

Ingo

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Dann würden die Erfinder von "Papier" und "Bleistift" tausend Jahre im Kerker sitzen.

Du speicherst ja keine Daten in die Software deren Nutzung verboten ist. Oder auf denen Datenschutz liegt.

Uwe

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go292872-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Speicherung der Daten ist nicht das Problem.
Es geht nur darum, wer zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn personenbezogene Daten (darum geht es wohl beim Datenschutz) weitergegeben werden.
Ist man als Softwarehersteller mitverantwortlich, weil man die Möglichkeit zur Weitergabe anbietet?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

?? Lustige Idee.

Nur wenn das ein Fehler der Software wäre und man genau das Gegenteil versprochen hätte.

Uwe

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutz ist derjenige der die Daten erfasst und speichert.
Und das ist nicht der Softwarehersteller sondern der Anwender.

Regresspflichtig wäre der Hersteller höchstens, wenn er gewisse Mechanismen bezüglich des Datenschutzes zugesagt hätte, die dann nicht vorhanden oder nicht ausreichend wirksam wären.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ist man als Hersteller einer Software, welche Kundendaten (Name, Anschrift, Tel.Nr., E-Mail) verwaltet, verpflichtet diese vor einem kompletten Export durch einen Standardbenutzer (die Software bietet eine Rechteverwaltung) zu schützen?


Nein.

Oder was meinst du, was Microsaft mit Excel/Access seit 20 Jahren macht?

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutz ist die
Firma, die die Daten rechtsmäßig speichert. Diese hat auch angemessene Vorkehrungen technischer oder organisatorischer Art zu treffen um die Einhaltung des Datenschutzes zu gewährleisten.

Microsoft würde für ihre Software sonst 100 Millionen Lichtjahre in den Knast gehen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Microsoft würde für ihre Software sonst 100 Millionen Lichtjahre in den Knast gehen.


Mal abgesehen davon, daß die Idee absurd ist, ein Hersteller eines Programmes, mit dem man Daten erfassen kann, dürfe keine Möglichkeit anbieten, diese Daten auch wieder auszugeben.

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