Schufaeintrag durch Gothia

24. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)
Schufaeintrag durch Gothia

Hallo, es geht um die Ikano Bank der ich 1300€ schulde und die durch Inkasso Gothia vertreten wird. Mit der Gothia habe ich mich auch gütlich geeinigt und eine Teilzahlung vereinbart.

Nun haben sie jedoch einen Schufaeintrag vorgenommen. Es besteht kein Urteil, Pfändungsbeschluss oder sonst irgendwas. Es wurde nichteinmal ein Mahnverfahren eingeleitet.

Nach meinem Kenntnisstand ist ein Schufaeintrag nur gültig, wenn ein Urteil vorliegt oder einem Mahnbescheid nicht wiedersprochen wird.


Gibt es noch andere Klauseln, die die Gothia berechtigt einen Eintrag vorzunehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Nein, die Schufa speichert auch (berechtigt):

"Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind " (http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa#Inhalte)

Das liegt bei dir ja offenbar vor.
Und das ist gerade der Sinn der Schufa: offene Kredite/Zahlungsverpflichtungen zu speichern, um zu verhindern, daß jemand massenhaft weitere Verbindlichkeiten eingehen kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rene1982
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

Das ein Eintrag durch die Ikanobank vorliegt ist ja logisch das meine ich nicht. Es liegt aber ein negativer Eintrag vor durch die Gothia.

Aber ich habe die Gothia mal angeschrieben mal sehen was die sagen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Eintrag durch die Bank ist auch ein Negativ-Eintrag? Solche Dopplungen sollten dann in der tat nicht wirklich zulässig sein. Ich würde darauf bestehen, dass nur ein einziger Negativ-Eintrag wegen "Auffälligkeiten" in der Schufa steht.

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