Schadenersatz bei unerlaubter Datenspeicherung

28. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)
Schadenersatz bei unerlaubter Datenspeicherung

Hallo,

in welcher Höhe haltet ihr Schadenersatz bei Verstößen gegen den Datenschutz für angemessen? Insbesondere geht es um die unberechtigt gespeicherte Emailadressen.

Worum es geht: Ich möchte jetzt mal anfangen gegen Spam-Mailer vorzugehen (und zwar nicht irgendwelche dubiosen Viagra-Händler etc., sondern 1a-Unternehmen - möchte hier keine Namen nennen, ich kenne aber Hunderte).

Im ersten Schritt soll es aber nicht gleich die Abmahnungs-Keule sein (weil die entsprechenden Anwälte die wirklichen Betrüger sind), sondern unbürokratisch per direkter Kommunikation (speziell die seriösen Unternehmen sollten da ja sogar dankbar sein, dass ich sie darauf aufmerksam mache, was vermutlich irgendein Dienstleister da in ihrem Namen treibt). Dabei entsteht mir aber natürlich trotzdem Aufwand (insbesondere Zeitaufwand) und den möchte ich schon entschädigt bekommen.
Gleichzeitig soll es aber natürlich keine Erpressung sein - meiner Ansicht nach ist es jedoch nicht strafbar berechtigte Forderungen an die Bedingung "sonst juristische Schritte" zu knüpfen. Also, was ist eurer Meinung nach berechtigt?

Ich dachte an vielleicht 10 Euro.

Stefan

PS: Ziel soll übrigens auch sein etwas Wirbel in den Adressenhandel zu bringen. Imho liegt da der Hund begraben.
Vielleicht schmeißen die meine Adresse ja dann raus ...

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8 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120098 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ziel soll übrigens auch sein etwas Wirbel in den Adressenhandel zu bringen.

Das macht man mit der großen, groben Kelle.

Also keine Schreiben mit Forderungen die man aus der Portokasse begleicht bzw. gar nicht durchsetzbar sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

meine Frage ging vor Allem in die Richtung, bis zu welchem Betrag es keine Erpressung wäre.

Wenn ich mir etwa den pauschalen Schadenersatz bei Zahlungsverzug anschaue (40 Euro), dann könnte es doch ähnliches bei Verstößen gegen den Datenschutz geben.

Alternativ könnte ich auch eine Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen, das kostet die Gegenseite aber auch schon mehr als 10 Euro.

Zitat:
Das macht man mit der großen, groben Kelle.
Dann bin ich aber auch im Risiko. :sad:

Zitat:
... die man aus der Portokasse begleicht ...
Na und? Trotzdem wird meine Adresse vielleicht gelöscht/gesperrt, und zwar richtig (nicht wie über den Abmeldelink der meist am Ende der Mail steht und nur kurzfristig Wirkung entfaltet).
Insbesondere bringt es imho mehr als wenn ich nur Abmelde, oder eine konkrete Aufforderung schicke.

Stefan

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo nochmal,

ein Argument hab' ich noch: Üblicherweise werden Emailadressen bezahlt (ich könnte euch zig Beispiele bringen, häufig ist etwa ein Rabatt beim nächsten Kauf wenn man einen Newsletter abonniert). Folglich betrügen mich die Spammer.

Stefan

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich mir etwa den pauschalen Schadenersatz bei Zahlungsverzug anschaue (40 Euro), dann könnte es doch ähnliches bei Verstößen gegen den Datenschutz geben.


Gibt es aber nicht. Jedenfalls noch keine einschlägigen Gerichtsurteile, die das erlauben würden.

Die Firmen werden sowas mit Sicherheit gepflegt ignorieren und dann müßtest du klagen.

Zitat:
häufig ist etwa ein Rabatt beim nächsten Kauf wenn man einen Newsletter abonniert


Ein Rabatt kostet den Anbieter in der Regel 0 EUR, deswegen bekommt man ja einen. Weil das in der Summe mehr neue Leute zum Kaufen animiert als an Rabatten aufgewendet werden muß.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gibt es aber nicht. Jedenfalls noch keine einschlägigen Gerichtsurteile, die das erlauben würden.
Danke für den Denkanstoß.
Also, wer kennt entsprechende Gerichtsurteile? Auch zu ähnliche Sachverhalten (etwa Schadenersatz bei Verstoß gegen den "Keine Werbung einwerfen"-Aufkleber am Briefkasten).

Aber nicht über eine Abmahnung/einstweilige Verfügung, das ist mir bekannt birgt aber erstmal ein hohes Kostenrisiko.

Zitat:
Die Firmen werden sowas mit Sicherheit gepflegt ignorieren und dann müßtest du klagen.
Erstens hatte ich gerade deshalb nur an einen kleinen Betrag gedacht (1000 Euro werden sicher nicht einfach gezahlt). Und zweitens wäre es nicht so tragisch wenn es nur ignoriert würde.
Ich befürchte halt strafrechtliche Konsequenzen - auch weil ich es bin der in vergleichbaren Fällen immer davor warnt keine übertriebenen Forderungen zu stellen (z.B. Autounfall mit einem Betrunkenem: Wenn du mir ein neues Auto zahlst zeig' ich dich nicht an).

Zitat:
Ein Rabatt kostet den Anbieter in der Regel 0 EUR, deswegen bekommt man ja einen. Weil das in der Summe mehr neue Leute zum Kaufen animiert als an Rabatten aufgewendet werden muß.
Klar, weiß ich natürlich.
Ist mir als Käufer aber egal, für mich bringt der Rabatt etwas (ich würde eh' kaufen, und gebe dann meine Email-Adresse für 10% Rabatt - das ist ein gutes Geschäft, wahrscheinlich für beide Seiten).

Stefan

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#7
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Also wenn ich mir den Gesetzestext zu Erpressung durchlese:

Zitat:
... Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
...


Wenn du jetzt sagst: 10 EUR oder Klage - Naja ... Wo wäre das ganze rechtswidrig? Du sagst ja: Entweder du erstattest mir den Schaden, oder ich gehe den Rechtsweg. Daran ist nichts rechtswidrig.

Allerdings lassen Gesetzte natürlich immer viel Spielraum für Interpretation. Was bspw. versteht der Verfasser unter "einem empfindlichen Übel".

Zu sagen: "10 EUR oder Klage" würde nach meiner Auffassung jedenfalls nicht wirklich eine Erpressung im Sinne des StGB sein.

Wenn du jetzt sagen würdest: "Zahl mir 10 EUR, oder ich verbreite negative Bewertungen" - Das wäre evtl. etwas anderes.

-- Editiert von fb458597-5 am 05.11.2018 14:56

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Einschätzung.
Ich hatte noch gar nicht bedacht, dass im Gesetz "empfindliches Übel" steht, ein kleiner Schadenersatz ist da ja fast das Gegenteil (quasi ein geringes Übel - nicht das geringste, klar, aber sicher kein empfindliches).

Ich denke ich werde das bei den nervigsten Spammern einfach mal machen.

Stefan

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