Rufnummerportierung an eine unbekannte Person

16. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
flash2back
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufnummerportierung an eine unbekannte Person

Halo allerseits, vielleicht kann mir einer helfen.

Sachverhalt:

Am 12.05.2012 wurde der handyvertrag von O2 gekündigt zum 13.06.2012 (es wurde keine Rufnummerportierung beantragt).
Ganz komischer weise erfahre ich, dass die Nummer zum 13.06.2012 portiert wurde an Unbekannt.
Nach Anfrage an O2, wer hat die Nummer bekommen und weshalb, folgt keine Antwort.

Die Frage:
Ist das ein Verstoß seitens O2 ?
Wie kann ich erfahren was mit der Nummer geschah, wie wurde diese benutz?


Danke


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hast du denn noch irgendein Interesse an der Nummer, oder ist das einfach Neugier?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
flash2back
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja das Problem!

Ich bin nicht ganz treu gewesen, und die Nummer sollte verschwinden.

Soweit ich weiß, nach der Kündigung darf die Nummer an niemanden vergeben werden, landet in einem sogenannten Pool.
Diese Nummer ist/war die einzige Möglichkeit mir etwas nachzuweisen.



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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Passt doch, wenn sie jetzt jemand anderes hat.
3 Monate nach der Kündigung wäre das sowieso passiert.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#4
 Von 
flash2back
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vorgängerinstitution der heutigen Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), hatte jedem Mobilfunk-Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen. Somit "gehört" eine Handy-Nummer nicht dem jeweiligen Anbieter, sondern dem Kunden.

•Nachdem Ihr bisheriger Anbieter die Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich bestätigt hat, geht's in den Online-Shop oder Laden des neuen Anbieters.
•Bei der Bestellung geben Sie an, dass die bisherige Rufnummer übertragen werden soll. Eventuell muss eine Kopie der Verzichtserklärung an den neuen Provider gesendet werden. Vorsicht! Ihre Daten müssen beim alten und beim neuen Anbieter komplett übereinstimmen
•Der künftige Provider wird aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten beim bisherigen Anbieter die Herausgabe der Rufnummer fordern.


Das Problem ist, dass die Nummer quasi am Tag der Kündigung an jemanden vergeben wurde, was soweit ich weiß gesetzlich verboten ist. Das ist doch eine klare Datenschutzverletzung oder liege ich da falsch?

Danke

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Es ist nicht ok (sollte auch gegen die AGB von O2 verstoßen), die Nummer sofort wieder zu vergeben, das stimmt.

Aber wo liegt hier das Problem, dehalb meine erste Frage.
Wenn du die Nummer nicht weiterhin nutzen willst gibt's ja eigentlich kein Problem.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#6
 Von 
flash2back
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na gut...

Sofort nach der Kündigung hat sich das Verhalten meiner Frau verändert!

Niemand außer mir und meiner Rufnummer hat über meine Seitensprunge Bescheid gewusst

Die einzige Erklärung:

jemand hat meine Nummer erhalten und dann kammen Anrufe,SMS von X-Frauen.

Deshalb will ich wissen wer und wie die Nummer bekommen hat.

Wir sind im Moment kurz vor der Scheidung, und das Ganze hat erst nach der Kündigung angefangen.



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Anrufen und fragen?


Ansonsten ist es nicht unüblich das ungenutzte Rufnummern weitergegeben werden, so viele gibt es ja nun auch nicht.

So kann es sein, das die Rufnummer z.B. bereits als Wunschnummer "vorbestellt" war.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Das ist doch eine klare Datenschutzverletzung oder liege ich da falsch?
Du hast Recht das Du falsch liegst. Das BDSG interessiert es nicht. Es kann auch von anonymer Seite eine Nummer zu jemand portiert werden. Du erfährst auch gerade nicht den Teilnehmer, da das dem Datenschutz unterliegt.

Es gibt zunehmende Fälle mit Nummernkaperung. Es kann aber auch gut die bald-Ex gewesen sein, da die es einfacher hatte. Man kann sich mit Eigentumsbeleg die Nummer zurückholen(dauert 1-2 Wochen, direkt von O2 oder per Portierung). Ohne Belege keine Chance. Dann bleibt nur Strafanzeige (dauert >4 Wochen)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Das ist doch eine klare Datenschutzverletzung oder liege ich da falsch?


Letzteres. Durch die Neuvergabe der Nummer werden ja keine personenbezogenen Daten unzulässig weitergegeben.

Wenn die *Konsequenz* ist, daß man dann von Dritten Daten bekommt, die man eigentlich nicht hätte bekommen dürfen, ist das nicht das (datenschutzrechtliche) Problem des Providers.

Mal ganz dumm gesagt, wenn der Postbote einen Brief in den falschen Kasten wirft, ist das auch kein Fall für das BDSG.

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