Private Label Rights bei Ebook Lebensdauer, können so Lizenzen verfallen?

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Private Label Rights bei Ebook Lebensdauer, können so Lizenzen verfallen?

Hallo,
ich habe hier auf dem Computer ein Ebook mit zugehöriger Masterreseller-Lizenz(MMR) liegen, welches ich vor ewiger Zeit mal gekauft hatte.
Die Lizenz hat erstellt am 17.3.2013.

Jetzt bin ich mir unsicher ob ich dieses Ebook (zusammen mit der MMR Lizenz) noch verkaufen darf?
(Laut Lizenz selbst erlaubt: "Kann mit Masterreseller-Lizenz verkauft werden? JA")

Oder ist zu befürchten dass die Lizenz "abgelaufen" ist oder so?
Gibts da sowas wie ein Verfallsdatum, vielleicht vom gesetz her?

Hat sich da eigentlich in Folge der neuen DSGVO was geändert?

Wie sieht es aus wenn es nicht um ein Ebook sondern um einen Videokurs geht; gibts da einen Unterschied?

Wie läuft sowas eigentlich ab, wenn ich das Ebook mit Lizenz erfolgreich verkaufe, muss ich dem
glücklichen Käufer dann einfach das Ebook und das Lizenzschreiben (beides als pdf gegeben) per Email oder so zuschicken?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Jetzt bin ich mir unsicher ob ich dieses Ebook (zusammen mit der MMR Lizenz) noch verkaufen darf?

Dann müsste man mal die gesamte Lizenz auf entsprechende Vereinbarungen prüfen.



Zitat (von amenius):
Hat sich da eigentlich in Folge der neuen DSGVO was geändert?

[ironie]Ja, bei Fehlern gibts direkt 10 Jahre Knast[/ironie]

Was zum Teufel soll die DSGVO damit zu tun haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

"Dieses Zertifikat bestätigt, dass Sie der Inhaber der
Privat Label Rechte für das folgende Produkt sind:

Listenaufbau System ein Stunden Zahltag

Als Privat Label Rechte Inhaber sind Sie mit folgenden Lizenz-Bedingungen einverstanden.

[JA] Kann verkauft werden zum min. Verkaufspeis von 14,00 Euro.
[JA] Kann Resell-Rechte zum min. Verkaufspreis von 14,00 Euro verkaufen.
[JA] Kann Master Resell-Rechte zum min Verkaufspreis von 14.00 Euro verkaufen
[JA] Kann Privat Label Rechte zum min. Verkaufspreis von 14,00 Euro verkaufen.
[NEIN] Kann kostenlos weitergegeben werden.
[NEIN] Kann auf kostenlosen Mitgliederseiten angeboten werden.
[JA] Kann auf kostenpflichtigen Mitgliederseiten angeboten werden.
[JA] Kann auf Autionsseiten wie z.B. Ebay angeboten werden.
[JA] Kann mit anderen Produkten zusammen angeboten werden.
[NEIN] Kann als Bonus für eine Newsletter-Anmeldung weitergegeben werden.
[JA] Kann Verkaufswebseiten bearbeiten.
[JA] Kann sich als Autor/Eigentümer eintragen.

Sonstige Lizenz-Bedingungen/Anmerkungen:
Es darf nur der Report kostenlos im Gegenzug für eine Eintragung in Ihren Autoresponder kostenlos
hergegeben werden nicht das komplette System mit Privat Label Rechten. Darf auf Auktionsseiten wie
z.B. Ebay zum Festpreis von 14 Euro angeboten werden, 1 Euro Startpreis oder Preisvorschläge sind
nicht erlaubt

Sie sind damit einverstanden eigenen Support für Ihre Kunden zu übernehmen. D.h. Bei einem Download-
Problem oder Anfragen diese selbst zu bearbeiten.
Unterzeichner: Datum: 20.03.2016
************


Von Ablaufdatum ist da weit und breit nix zu lesen.
Aber gibts da vielleicht gesetzliche Vorschriften dazu oder so?


"[ironie]Ja, bei Fehlern gibts direkt 10 Jahre Knast[/ironie]

Was zum Teufel soll die DSGVO damit zu tun haben?"

Naja, bei den Lizenzen gehts ja auch um Urheberrecht, Lizenzrecht, Datenschutz und Co.
Hätte mich nicht gewundert wenn das auch hierauf irgendwie Auswirkungen hätte :-/


Urheberrechtskram kann einen meines Wissens schon in ziemliche Probleme, Knast nicht ausgeschlossen, bringen, soweit ich weiß.

-- Editiert von Moderator am 18.07.2018 22:21

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Ich sehe da keine Laufzeitbegrenzung und die deutschen Gesetzte sehen da auch nichts in der Form vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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