Passwort am Arbeitsplatz

4. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tigrababe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)
Passwort am Arbeitsplatz

Hallo,

in meiner Arbeit MÜSSEN alle das selbe Passwort für Ihre Arbeitsstation haben. Somit kann jeder darauf zu greifen.
Nun habe ich meins geändert und dafür Ärger bekommen.
Wenn man sich bei der Arbeitsstation einloggt, hat man Zugriff auf alle Anwendungen, wie z.B. mein Outlook mit meiner Firmen E Mail Adresse und dem Explorer/Firefox mit meinem Verlauf.

Ist sowas rechtens? Gilt hier nicht auch ein Recht auf Datenschautz?

Vielen lieben Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Ja, das ist rechtens.

Es ist eine Arbeitsanweisung, die zu befolgen ist.

Die Mails auf der Firma sind dienstlich, ebenso der Verlauf im Browser.

Private Sachen sollte man Privat (also nicht am Firmenrechner) erledigen.

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#2
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

Was passiert denn mit den "privaten" dienstlichen Mails?
Ich konstruiere mal wild-verwegen einige Fälle:

* Eingruppierung in eine höhere Gehaltstufe

* Terminabsprache Entziehungskur

Können dann alle mitlesen und -diskutieren: Haha, die Tigrababe säuft! oder Was, die kriegt schon mehr Geld?

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
* Eingruppierung in eine höhere Gehaltstufe
* Terminabsprache Entziehungskur


In Ergänzung auch zum ersten Punkt: solch sensible Sachen werden bei seriösen Arbeitgebern nicht per Mail bekannt gegeben.

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Tigrababe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Mir geht es um die RECHTLICHE Grundlage.

In der Firma, in der ich zuvor gearbeitet habe, wurde z.B. auch das Passwort an jemand anderen weiter gegeben. Dieser hat dann über den fremden Account Hardware bestellt, um diese dann privat weiter zu verkaufen.
Beide wurden gekündigt.

Bei meinem jetzigen Arbeitsplatz hat man dann auch Zugang zu Kundendaten, auf die auch bestellt werden können.


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Den Gekündigten in dem Beispiel hat man also nachweisen können, dass betrogen wurde.
Wenn aber jeder AN auf jeden Account Zugriff hat, dann kann auch kein bestimmter AN haftbar gemacht werden, kann in deinem jetzigen Betrieb also nicht passieren.

Da du den PC nur für dienstliche Zwecke nutzen darfst, darf auch in deinem Verlauf nichts Privates zu finden sein, dafür wirst du nicht bezahlt.

Nur wenn es eine Regelung/Zustimmung des AG zur privaten Nutzung des EMail-Systems gibt, muss der Zugriff beschränkt sein.

Mit deinen ´´privaten-dienstlichen´´ EMails ist grob gesagt, der Klatsch mit anderen Kollegen über Gehaltswünsche und Suchtprobleme gemeint und dafür muss der AG keine geschützte Plattform bieten, das muss man eben mündlich in einer stillen Ecke ausdiskutieren.

-- Editiert HeHe am 05.02.2013 13:39

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Man kann am PC und in einem persönlichen Mail-Postfach auch andere Paßwörter haben. Die Schilderungen sind daher eigentlich kein rechtliches, sondern ein PC-Problem.
Zum rechtlichen Teil ist aber klar, das die PCs der Firma gehören und die kann auch bestimmen wie die Passworte zu wählen sind.
Das scheint aber eine komische Klitsche zu sein, wenn es nur ein Mailpostfach geben sollte und einen Account für alle Arbeiten. Das wäre ein Spaß mal eine neue Passwortpolicy einzustellen.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Tigrababe
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 10x hilfreich)

Mit dem Login in den PC selbst hat man bei uns auf alle Anwendungen zugriff.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wenn du ein persönliches Postfach auf Exchange oder Notes hast, kannst du das Passwort aber ändern und dagegen ist wenig zu sagen.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Dass alles semiprofessionell ist und Wirtschaftsprüfern das Blut in den Adern gefrieren lässt wissen wir alle.


quote:
Wenn du ein persönliches Postfach auf Exchange oder Notes hast, kannst du das Passwort aber ändern und dagegen ist wenig zu sagen.


Wird aber sicher auch wieder eins auf den Deckel geben.

Unverfänglich wäre die Frage an die Vorgesetzten, ob das Volks-Passwort nur für die Arbeitsstation gelten soll und Email-Zugang aber geschützt werden kann.
Wenn das verneint wird, kannst Du davon ausgehen dass sowieso deine Emails von mehreren Kollegen gelesen werden.


Möglicherweise ist das Sicherheitsbewusstsein in der Firma noch unterentwickelt. Wenn ein unterbezahlter Kollege mit den Kundendaten Schmuh macht und die Firma die Zugriffe nicht auf einen einzelnen eingrenzen kann, dann wird es besonders teuer.


-- Editiert maestro1000 am 05.02.2013 22:26

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

<I>´´Wenn ein unterbezahlter Kollege mit den Kundendaten Schmuh macht und die Firma die Zugriffe nicht auf einen einzelnen eingrenzen kann, dann wird es besonders teuer.´´</I>

Genau, das ist ein Problem des unterentwickelten Sicherheitsbewusstseins des AG.

Aber davon abgesehen, hat der AN definitiv keinen Anspruch darauf, private EMails am Arbeitsplatz schreiben/lesen zu können, also auch keinen Anspruch auf ein eigenes Passwort. Dass jeder die Mails jedese Kollegen kann, ist ungewöhnlich, aber wenn das den AG nicht stört, warum nicht! Schließlich sind es nur dienstliche Dinge!

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