Online-Reservierung nur möglich bei Weitergabe der Daten an Dritte ?

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
saturnus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Online-Reservierung nur möglich bei Weitergabe der Daten an Dritte ?

Hallo zusammen,

ich habe eine Immobilie über einen Makler besichtigt, der eine Kooperation mit einer Immobilienplattform führt auf welcher man die Immobilien dann auch online reservieren kann. Wir haben eine Finanzierungbestätigung unserer Hausbank bereits vorliegen und wickeln dies auch über sie ab, auf der besagten Plattform wird man nun aber (um die Reservierung durchführen zu können) gezwungen eine Checkbox anzuklicken durch die man bestätigt, dass wir unsere Daten an einen Finanzierungspartner der besagten Plattform weiterreichen.

"Die Finanzierbarkeit meines Immobilienkaufs wird entsprechend der Finanzierungsrichtlinie plausibilisiert. Mit einer Nutzung und Weitergabe meiner Daten hierfür und entsprechend der Finanzierungsrichtlinie erkläre ich mich einverstanden.*"

Das erscheint wenn man die Checkbox nicht anklickt und reservieren möchte: "Bitte haben Sie Verständnis, dass die Plausibilisierung Ihrer Finanzierbarkeit obligatorisch ist. Damit dokumentieren Sie Ihren Status als ernsthafter Kaufinteressent gegenüber dem Verkäufer und erhalten Zugriff auf seine vollständigen Verkaufsunterlagen. Außerdem wird die Möglichkeit der Reservierung für Sie freigeschaltet. Erklären Sie daher bitte Ihr Einverständnis zur Finanzierungsrichtlinie."

Ich würde die Immobilie ja wirklich gerne reservieren, aber finde diese Anforderung mehr als unseriös, ich habe ja schon eine Finanzierung und muss trotzdem meine Daten an Finanzierungspartner der Plattform weiterreichen, das kann doch irgendwie nicht sein, dass man dazu gezwungen wird oder wie verhält sich das genau? Gerade auch hinsichtlich der neuen Datenschutzverordnung ist das doch nicht rechtens oder?

Ich bedanke mich im Voraus für eine erste Auskunft und wünsche einen angenehmen Tag.

Viele Grüße
Thomas K.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

Zitat (von saturnus123):
Ich würde die Immobilie ja wirklich gerne reservieren

Eine wirksame Reservierung geht nur über einen Notar.
Von daher ist die ganze Prozedur wertlos - und ab morgen wohl auch rechtswidrig.


Einfach dem Makler Bescheid sagen, das man reservieren möchte, er möge das bitte entsprechend eintragen da man nicht bereit ist Daten an Finanzierungspartner der Plattform zu geben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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