Offenbarung Identität Beschwerdeführer

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)
Offenbarung Identität Beschwerdeführer

Der Vermieter einer älteren Dame hatte schon früher nichts mit Datenschutz am Hut, mancher Zahn musste ihm schon gezogen werden.

Seit geraumer Zeit besteht die Vermutung, dass er anderen Mietern mitteilt, dass es die ältere Nachbarin war, die sich (zu Recht) beschwert hatte. Einmal hatte sich jemand, kurz nachdem der Vermieter ein Rundschreiben an alle Bewohner versandte, (nur) an ihrer Kellertür zu schaffen gemacht, ein anderes Mal wurde die Enkelin abgepasst und beleidigt. Ein Nachbar hatte auch bereits einmal "gedroht" noch herauszubekommen, wer sich beschwert habe.

Liegt hier ein Verstoß des Vermieters vor?

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich kann keinerlei Datenschutzverstoß erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

solange nur Bruchstücke der Story geschildert werden wird man da nichts sagen können.

Also: Worüber hat sich die Dame beschwert? Was stand in dem Rundschreiben?*

*wenn ich interpretieren müsste, dann würde ich vermuten, dass in dem Rundschreiben stand, dass sich niemand an dem Goldschatz in Keller X zu schaffen machen soll (ansonsten ergibt der Text ja wenig Sinn)

Und wer bist du eigentlich? Verwandt mit der Dame?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wir leben ja immer noch ein einem Rechtsstaat und da gibt es keine anonymen Beschwerden. Immerhin muß sich der Mieter, gegen den Beschwerde erhoben wurde, ja auch verteidigen können. Du würdest dich auch bedanken, wenn der VM dich wegen etwas abmahnt und du nicht mal wissen darfst, wer zugrundeliegende Anschuldigung erhoben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

@Rosenquarz: Das ist ein wenig ungenau.
@BigiBigiBigi: anonyme Beschwerden gibt es zwar nicht, jedoch wird der Beschwerdeführer nicht genannt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Seit geraumer Zeit besteht die Vermutung, dass er anderen Mietern mitteilt, dass es die ältere Nachbarin war, die sich (zu Recht) beschwert hatte.


....und das ist die Basis für gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Rosenquarz):
Der Vermieter einer älteren Dame hatte schon früher nichts mit Datenschutz am Hut, mancher Zahn musste ihm schon gezogen werden.

Seit geraumer Zeit besteht die Vermutung, dass er anderen Mietern mitteilt, dass es die ältere Nachbarin war, die sich (zu Recht) beschwert hatte. Einmal hatte sich jemand, kurz nachdem der Vermieter ein Rundschreiben an alle Bewohner versandte, (nur) an ihrer Kellertür zu schaffen gemacht, ein anderes Mal wurde die Enkelin abgepasst und beleidigt. Ein Nachbar hatte auch bereits einmal "gedroht" noch herauszubekommen, wer sich beschwert habe.

Liegt hier ein Verstoß des Vermieters vor?

Nein. Selbstverständlich darf der Vermieter den anderen Mietern mitteilen, wer sich beschwert hat.
Ohne diese Information können die Mieter ja überhaupt nicht nachvollziehen, ob die Beschwerde berechtigt ist.

"Es hat sich jemand beschwert" ist etwas, das die Mieter getrost ignorieren können. Die Beschwerde muss schon substantiell sein, und dazu gehört auch, wer sich wann über was genau beschwert hat.

Ein Mieter bekommt eine Abmahnung des Vermieters. "Sie haben nachts zu laut Musik gehört!"

Wann genau? Wer meint, die zu laute Musik gehört zu haben?

"Frau Schneider aus der Wohnung unter Ihnen hat sich beschwert, daß Sie in der Woche vom X. bis Y. mehrmals nach 22 Uhr zu laute Musik gespielt haben!" - "Frau Schneider war in dieser Woche im Urlaub auf Mallorca. Unabhängig davon ob die Musik zu laut war oder nicht - Frau Schneider kann sie nicht gehört haben..."

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
@Rosenquarz: Das ist ein wenig ungenau.
@BigiBigiBigi: anonyme Beschwerden gibt es zwar nicht, jedoch wird der Beschwerdeführer nicht genannt

Dann kann man die Beschwerde ignorieren, weil man nicht nachvollziehen kann ob sie berechtigt ist, oder böswillig falsch erhoben wird, usw. usf.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Die Beschwerden der Dame richteten sich gegen allgemeine Zustände im Haus. Wer Verursacher ist, glaubt man zwar zu wissen, hat aber natürlich keinen Namen genannt.

Das Rundschreiben des Vermieters richtete sich ebenso pauschal an alle Bewohner.

Nur derjenige, den man als Verursacher in Verdacht hat, geht die ältere Dame jetzt an.

-- Editiert von Rosenquarz am 27.09.2018 13:43

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen