Nach Jahren herausfinden, wem eine gelöschte E-Mail-Adresse gehörte?

3. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
fabienne2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Nach Jahren herausfinden, wem eine gelöschte E-Mail-Adresse gehörte?

Hallo an alle juristisch Kompetenten,

ich habe eine Frage: Ist es möglich, (über einen Rechtsanwalt im Falle von Recherche zu einer eventuellen Straftat) nach Jahren herauszufinden, wem eine inzwischen gelöschte E-Mail-Adresse gehörte?
Bekannt ist nur: Es gab diese E-Mail-Adresse früher einmal. Nun ist sie nicht mehr vorhanden (wurde vermutlich gelöscht).

Kann man jetzt noch ermitteln ...:
- ... dass die Adresse überhaupt einmal existierte?
- ... welche Daten beim Einrichten eingegeben wurden)?
- ... unter welcher IP-Nr. die Adresse eingerichtet/gelöscht wurde?

Es geht um zwei Adressen, die 1998 sowie 2006 vermutlich je das letzte Mal verwendet wurden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße
Fabienne2

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wohl kaum. Selbst wenn man von einer 10-jährigen Aufbewahrung der Daten ausgehen würde, wer ist denn so blöd bei einem Free-Email-Provider vollständige und richtige Angaben zu seiner Person zu machen? Das ist eine Ilussion.
Kann allenfalls klappen bei Adressen wie Schmidtchen@vodafone.de, wenn daran ein Vertrag gekoppelt war.
Will man aber den Nutzer von mueller@t-online.de finden, wird man in 9 Jahren bestimmt 90 Nutzer gehabt haben, die alle den Account wegen Spam wieder freiwillig aufgeben.
Und die Informationen erhalten nur die Strafverfolgungsbehörden bzw. der Anwalt dann über Akteneinsicht.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
fabienne2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Es geht um Gmx-Adressen. D.h., man kann auch nicht rausbekommen, ob es überhaupt je eine spezifische Adresse gegeben hat? (Damit meine ich natürlich keine Recherche als Privatperson!)

Also ziemlich chancenlos? :(

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Zitat (von fabienne2):
Danke für die Antwort!
Es geht um Gmx-Adressen. D.h., man kann auch nicht rausbekommen, ob es überhaupt je eine spezifische Adresse gegeben hat? [...]

Gibt es denn vielleicht noch eine E-Mail von dieser Adresse ? Wenn ja, wird im Header das SMTP-Gateway von GMX drinstehen.
Ansonsten müsstest Du uns mal bitte erläutern was es sich mit diesem Email-Konto und der (vermuteten) Straftat auf sich hat.



1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fabienne2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist leider sehr kompliziert ... Es geht um etwas, das einer Person mit multipler Persönlichkeitsstörung geschehen ist. Eine der gespaltenen Personen erinnert sich an geschriebene E-Mails. Näher kann und möchte ich darauf nicht eingehen. Es geht uns jetzt darum, ob bei Ermittlungen zu einer erinnerten E-Mail-Adresse

a) herausgefunden werden kann, dass diese je existierte (als Evidenz für die Erinnerung),

b) etwas über den Inhaber herausgefunden werden kann (wobei natürlich anzunehmen ist, dass die eingegebenen Daten im Gmx-Konto fiktiv sind).

Reicht das als Erklärung?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Womöglich wirst Du noch mehr Infos rausrücken müssen, denn die bisherigen sind recht dürftig um sich überhaupt ein Bild machen zu können.
Daher nur Schüsse ins Blaue:
zu a) - In Strafverfahren müssen hierzulande die Behörden auch entlastende Indizien/Beweise sammeln. Auf dem Weg kann der - Email-Provider von den Behörden gefragt werden ob er (was, wann) hatte.
-Die Firma darf aus Datenschutzgründen grundsätzlich nur berechtigten Behörden Auskünfte geben.
Kann mir gut vorstellen, dass viele dieser Firmen solche Adressen schon aus statistischen Zwecken irgendwo speichern, obwohl sie eigentlich löschen müssten. Vlt. können sie aber noch die Existenz nachweisen.
Handelte es sich um ein bezahltes Konto müssten eigentlich die steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen über dem Datenschutz stehen.
Bei einem Auskunftsbegehren nach dem BDSG sind die eigentlich verpflichtet auf eigene Kosten auch nach solchen "im Keller" gelagerten Daten suchen und Auskunft zu geben, sofern man darlegen kann, dass es die eigene Adresse ist/war.
Bei strafrechtlichen Entlastungen kann der eigene Anwalt über einen netten ANruf bei den Kollegen der Firma vlt etwas erreichen. Dann hängen die sich eher rein.
- Bei Persönlichkeitsstörungen kann auch eine Schuldunfähigkeit in Betracht gezogen werden.
- Verjährungen könnten eine Rolle spielen.
- Eine Mail als Adressat oder Absender der Email-Adresse kann als Indiz dienen.

- Wozu soll die Erinnerung an eine Emailadresse seitens der anderen Persönlichkeit B. von A. dienen ? Sehr viele Email-Adressen sind wie Namen: Schall & Rauch. Kann irgendwo aufgeschnappt worden sein.
In Deutschland ziehen die Leute im Schnitt alle 5 Jahre mit ihrem Wohnsitz um.Email_Adressen werden noch viel häufiger gewechselt.

Bei den Emailprovidern, insb. den Freemail-Providern werden inaktive Konten nach zB 6 Monate gelöscht und können im Anschluss von anderen Leuten geucht werden. Aus der Berufspraxis weiss ich dass es unheimlich viele Namensvettern in DE gibt. Kenne auch eine Reihe von Fällen wo die alte email-Adresse angeschrieben wurde und der neue Besitzer sich verwundert zurückmeldet.
Viele sonstige Email-Adressen sind so originell und exklusiv, dass 1.000 andere die auch schon buchen wollten.. teufelin72 , anubis14 , trudchen, sixpack,...
Das Konto kann im Prinzip schon dann auch schon durch mehrere Hände gegangen sein.


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#6
 Von 
fabienne2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Es geht um Täterkontakt. (Es geht nicht darum, uns zu entlasten, sondern nachzuweisen, dass es die E-Mail-Adresse des Täters gegeben hat, was unsere Glaubwürdigkeit steigern könnte. Wir haben nichts getan.) Und darum, ggf. den Täter zu identifizieren.

Es ist alles ganz fürchterlich kompliziert und wir stehen erst am Anfang der Diagnose, wissen noch nicht, was alles wirklich geschehen ist und wer noch mitgemacht hat (ein Täter ist klar, aber der ist schon gestorben).

Es war nur eine Idee von mir, schon mal herauszufinden, was ggf. an Recherche noch möglich gemacht werden kann. Eine von uns weiß, dass es E-Mail-Kontakt zu einem Täter gab. Es ist aber auch noch nicht klar, ob die Schreiberin die Adresse(n) überhaupt noch weiß.

Das muss alles fürchterlich schräg klingen ... Vielleicht melde ich mich lieber noch mal, wenn mehr Klarheit herrscht.

Vielen Dank jedenfalls schon mal für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Besser wären Emails statt nur der Absendeadresse. Manchmal sind Täter zu blöd und man kann über die IP der Arbeitgeberfirma o.a. Hinweise das aufrollen. Ich konnte eben auch noch das Mailgateway meiner früheren Firma um 2005 ausmachen über eine private Email. Dazu benötigt man aber sehr viel Zeit und knowhow. Besser ist ein IT-Forensiker.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fabienne2
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Es hat sich leider erledigt, da die Adressen nicht mehr bekannt sind, wie sich jetzt herausgestellt hat ...

Danke trotzdem für eure Antworten!

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