Mitfilmen von öffentlichen Veranstaltungen

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
bruno05
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitfilmen von öffentlichen Veranstaltungen

Hallo Zusammen,

die letzten Tage geht mir eine Frage durch den Kopf, welche mir noch viele Räsel aufweist. Das Thema umfasst ein mehrere Punkte. Habe auch schon viel recherchiert, so ganz schlüssig ist mir die Rechtslage bisher noch nicht.

Zur Vorgeschichte:
Am Wochenende war ich auf einer öffentlichen Großveranstaltung mit mehren tausenden Zuschauern, auf der ich privat gefilmt habe. Am ende der Veranstaltung kam das Sicherheitspersonal auf mich zu und verlangte eine Drehgenehmigung. Hatte ich natürlich nicht, wofür auch. Ich habe ihm darauf hin erklärt, dass ich das nur rein privat mache. Daraufhin kam von ihm die Frage, ob ich das für kommerzielle Zwecke nutze. Nein, nur rein Privat. Danach war auch alles gut und er ging.

Trotzdem hat mich das zum nachdenken gebracht und würde gerne mal Klarheit in dem Thema haben.

In den AGB's vom Veranstalter heißt es gefolgt:

"Die Mitnahme von Bild- oder Tonaufnahmegeräten einschließlich Videokameras sowie die Herstellung von Ton- oder Bildaufnahmen der Veranstaltung, deren kommerzielle Verbreitung und die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten, es sei denn, es liegt eine vorherige Erlaubnis vor oder der Vorgang vollzieht sich im rein privaten Bereich. "

Daraus entnehme ich, dass ich grundsätzlich als private Person schonmal filmen darf. Bis hierhin ist für mich alles klar. Doch was bedeutet jetzt privat bzw. zu kommerziellen Zwecken im Detail? Unter privat würde ich jetzt verstehen, dass ich das Material freunden und Famile zeigen kann. Bis hierhin. Ist das alles so korrekt?

Falls bis hierhin alles Rechtlich in Ordnung ist würde ich im nächsten Schritt gerne die Aufnahmen auf meinem Youtube Kanal veröffentlichen. Bis jetzt dachte ich, dass wäre erlaubt bzw. wäre in einer rechtlichen Grauzone, weil etliche andere Personen auch Videomaterial von Veranstaltungen hochladen.
Wäre das jetzt erlaubt oder nicht, da es sich hiermit nicht mehr um die rein private Nutzung handelt? Ich nutze es weiterhin ja nicht zu kommerziellen Zwecken. Wie sieht es da mit dem Recht am eigenen Bild aus? Der Künstler auf der Bühne muss ja damit rechnen, dass man ihm Filmt, vorallem bei sovielen Zuschauern. Müsste ich jetzt rein theoretisch erstmal eine Erlaubnis vom Künstler/Veranstalter einholen?

Fakt ist ja, Fotografieren und Filmen ist mein Hobby. Ich mache das rein privat und nicht für kommerzielle Zwecke, würde es aber gerne auch anderen im Internet zeigen. Da ich für mein Leben gerne schreibe, dachte ich mir in einem weiteren Schritt, ich eröffne einen Blog, schreibe einen Artikel und lade etwa eine kleine Filmfrequenz hoch bzw. paar Bilder. Aber nur Bildmaterial vom Künstler, nicht von den Zuschauern. Was ist jetzt die rechtlich korrekte Vorgehensweise um das Realisieren zu können was ich vorhabe?
Auf Youtube sind ja etliche private Videos von Veranstaltungen die bestimmt nicht rechtlich korrekt hochgeladen wurden.

Ich hoffe ihr versteht meine Situation und könnt mir etwas Licht in die dunkle Nacht bringen.

Vielen Dank für eure Hilfestellung!

Viele Grüße

Bruno




-- Editiert von bruno05 am 13.11.2018 22:41

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Zitat:
"Die Mitnahme von Bild- oder Tonaufnahmegeräten einschließlich Videokameras sowie die Herstellung von Ton- oder Bildaufnahmen der Veranstaltung, deren kommerzielle Verbreitung und die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten, es sei denn, es liegt eine vorherige Erlaubnis vor oder der Vorgang vollzieht sich im rein privaten Bereich. "


Sie dürfen privat filmen und fotografieren und sich diese Filme am heimischen PC ansehen und bearbeiten.

Zitat:
Falls bis hierhin alles Rechtlich in Ordnung ist würde ich im nächsten Schritt gerne die Aufnahmen auf meinem Youtube Kanal veröffentlichen.


Youtube ist wohl kaum privat und unkommerziell.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Youtube ist wohl kaum privat und unkommerziell.


Die Verbreitung via Youtube ist selbstverständlich nicht schon deswegen "kommerziell" (was sowieso kein juristischer Begriff ist), weil Youtube selbst ein gewerbliches Unternehmen ist.
Gewerblich (das ist der passende Ausdruck) handelt der TE erst, wenn er mit dem Veröffentlichen dieser Videos Einkommen erzielt.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wenn Gegenstand des Films ein Künstler ist, der bei seiner künstlerischen Darbietung gefilmt wird, dürfte eine Veröffentlichung des Films die Zustimmung des Künstlers erfordern - egal ob, kommerziell oder nicht-kommerziell.
(Nicht wegen der Persönlichkeitsrechte, sondern wegen des Urhberrechts des Künstlers an seiner Darbietung.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von bruno05):
Was ist jetzt die rechtlich korrekte Vorgehensweise um das Realisieren zu können was ich vorhabe?

Für die öffentliche Wiedergabe sollte man sich entsprechende Nutzugserlaubnisse einholen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bruno05
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn Gegenstand des Films ein Künstler ist, der bei seiner künstlerischen Darbietung gefilmt wird, dürfte eine Veröffentlichung des Films die Zustimmung des Künstlers erfordern - egal ob, kommerziell oder nicht-kommerziell.
(Nicht wegen der Persönlichkeitsrechte, sondern wegen des Urhberrechts des Künstlers an seiner Darbietung.)


Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort. Nachdem Harry van Sell mir den Hinweis einer Nutzungserlaubnis gegeben hat, bin ich beim Googlen auf §23 KuG - Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte gestoßen. Ist da weiterhin eine Nutzungserlaubnis erforderlich? Wenn ich mir §23 KuG ansehe, würde ich sagen, dass keine Nutzungserlaubnis erforderlich ist.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ist da weiterhin eine Nutzungserlaubnis erforderlich?

Für das Filmen (mit Veröffentlichung) des Künstlers: Nein
Für das Filmen (mit Veröffentlichung) des Kunstwerks: Ja

Beispiel: Ein Konzert eines bekannten Sängers, der selbstgeschriebene Lieder singt.
Sie dürfen den Sänger filmen und den Film veröffentlichen, weil der Sänger eine Person der Zeitgeschichte ist.
Wenn auf dem Film aber die Lieder des Künstlers zu hören sind, dann wäre die Veröffentlichung des Film eine illegale "Raubkopie" der Lieder.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
bruno05
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Ist da weiterhin eine Nutzungserlaubnis erforderlich?

Für das Filmen (mit Veröffentlichung) des Künstlers: Nein
Für das Filmen (mit Veröffentlichung) des Kunstwerks: Ja

Beispiel: Ein Konzert eines bekannten Sängers, der selbstgeschriebene Lieder singt.
Sie dürfen den Sänger filmen und den Film veröffentlichen, weil der Sänger eine Person der Zeitgeschichte ist.
Wenn auf dem Film aber die Lieder des Künstlers zu hören sind, dann wäre die Veröffentlichung des Film eine illegale "Raubkopie" der Lieder.


Okay, vielen Dank. D.H. es ist legal den Film als Stummfilm zu veröffentliche. Ilegal wäre es sobald man Musik hört. Das ist sehr interessant zu erfahren, worüber ich mich bisher noch keine Gedanken gemacht habe, es aber em Ende logisch klinkt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bruno05
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bruno05):
Zitat (von drkabo):
Zitat:
Ist da weiterhin eine Nutzungserlaubnis erforderlich?

Für das Filmen (mit Veröffentlichung) des Künstlers: Nein
Für das Filmen (mit Veröffentlichung) des Kunstwerks: Ja

Beispiel: Ein Konzert eines bekannten Sängers, der selbstgeschriebene Lieder singt.
Sie dürfen den Sänger filmen und den Film veröffentlichen, weil der Sänger eine Person der Zeitgeschichte ist.
Wenn auf dem Film aber die Lieder des Künstlers zu hören sind, dann wäre die Veröffentlichung des Film eine illegale "Raubkopie" der Lieder.


Okay, vielen Dank. D.H. es ist legal den Film als Stummfilm zu veröffentliche. Ilegal wäre es sobald man Musik hört. Das ist sehr interessant zu erfahren, worüber ich mich bisher noch keine Gedanken gemacht habe, es aber em Ende logisch klinkt.


Das würde dann auch heißen, dass ich grundsätzlich ohne vorherige Erlaubnis fotografieren darf und die Bilder bsp. auf soziale Medien oder auf einem Blog hochladen darf?

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