Hi zusammen,
ich hatte eines schönen Tages mein Ticket für die Münchner MVG nicht dabei. In gewohnt unfreundlicher Manier wurde ich kontrolliert. Das Ticket am nächsten Tag nachweisen brachte nichts, da es nicht personenbezogen ist (freut mich nicht, aber kann ich nachvollziehen).
Ich bat nach bezahlen des 'erhöhten Beförderungsentgelts' darum, meine personenbezogenen Daten zu löschen, worauf es hies das könne die Dame nicht.
Mein Frage: habe ich eine rechtliche Grundlage dazu, auch Druck aufzubauen, wenn ich schriftlich darum bitte, meine personenbezogenen Daten zu löschen?
Vielen Dank schon für die Hilfe
Löschung von Daten bei Verkehrsbetrieben nach 'erhöhtem Beförderungsentgelt'
11. Juni 2015
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Frage vom 11. Juni 2015 | 20:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 5x hilfreich)
Löschung von Daten bei Verkehrsbetrieben nach 'erhöhtem Beförderungsentgelt'
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#1
Antwort vom 11. Juni 2015 | 20:34
Von
Status: Praktikant (691 Beiträge, 457x hilfreich)
Zitat:Mein Frage: habe ich eine rechtliche Grundlage dazu, auch Druck aufzubauen, wenn ich schriftlich darum bitte, meine personenbezogenen Daten zu löschen?
natürlich nicht
#2
Antwort vom 11. Juni 2015 | 21:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Zitat:Mein Frage: habe ich eine rechtliche Grundlage dazu, auch Druck aufzubauen, wenn ich schriftlich darum bitte, meine personenbezogenen Daten zu löschen?
Nein, wie sollen die denn sonst Mehrfachtäter identifizieren?
Im übrigen gibt es auch gesetzliche Restriktionen die eine Speicherung von bis zu 10 Jahren vorsehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 11. Juni 2015 | 22:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 5x hilfreich)
Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten, galabaer und Harry van Sell.
Gabi leider weniger Dank. Finde ich daneben, deinen Kommentar.
#5
Antwort vom 14. Juni 2015 | 21:57
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von altona01 am 14.06.2015 22:09
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