Hallo,
ist es erlaubt, dass Krankheitstage für jedermann im Unternehmen in einem öffentlichen Kalender ersichtlich ist?
Schönen Gruß
Krankheit erfährt jeder im Unternehmen
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Zitat:ist es erlaubt, dass Krankheitstage für jedermann im Unternehmen in einem öffentlichen Kalender ersichtlich
Nein.
Aber es ist erlaubt, dass öffentlich einsichtig ist, welcher Arbeitnehmer im Dienst ist, und welcher nicht.
Und wenn im Kalender ein Arbeitnehmer als "nicht im Dienst" eingetragen ist, dann kann man sich an zwei Fingern abzählen, was Sache ist ("Urlaub" oder "Krank").
In dem öffentlichen Kalender gibt es zwei Kategorien: Urlaub (grün) und Krankheit (gelb).
Danke für die Antwort.
Wie würde man da vorgehen? Würde eine verantwortliche Behörde einen spontanen Hausbesuch abstatten?
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Zitat:Wie würde man da vorgehen?
An den Betriebsrat / Personalrat wenden.
Zitat:Würde eine verantwortliche Behörde einen spontanen Hausbesuch abstatten?
Nein.
Dass es ein Personalrat oder Betriebsrat geben soll, ist mir unbekannt.
Das kann sogar eine happige Geldstrafe geben:
Zitat:http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/blog-news/liste-der-krankheitstage-liegt-aus-das-geht-nicht/
Zitat:Wie würde man da vorgehen? Würde eine verantwortliche Behörde einen spontanen Hausbesuch abstatten?
Kommt auf das Betriebsklima an, welchen Weg man besser wählt. Die meisten Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten haben. Gut wäre auch der Betriebsrat.
Im Prinzip wäre die den Plan machende Führungskraft in einem Vieraugengespräch höflich konstruktiv "vorschlägt" die Nichtanwesenheitstage in eine Gruppe zu fassen.
Lehnt derjenige aber ab, kann man sich darauf gefasst machen auf die Abschussliste zu geraten wenn dann jemand mal den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten dazu anhält einzuschreiten.
20% der Führungskräfte die solche Pläne machen sind ahnungslos. 80% sind Semiprofis, die glauben dadurch die Mitarbeiter abzuschrecken und anzuspornen zu können: "Seht her welche Kollegen*******e dafür verantwortlich sind, dass ihr unbezahlte Überstunden machen dürft"
Da die Geldstrafe geeignet sein kann, Arbeitsplätze in der Firma zu gefährden, kann man ja auch erstmal den Ball flachhalten und einen Audruck des obigen Artikels *anonym* per Post mit dem Hinweis "persönlich / vertraulich" an den Verantwortlichen oder den Chef schicken.
Im schlechtesten Fall wird dann eben eine schriftliche Beschwerde an die im Bundesland zuständige Behörde gerichtet. Ich vermute, dass das überall anders gehandhabt wird. Vom bestimmten aufklärenden Brief bis zum Bussgeldbescheid kann alles passieren.
Zitat:Dass es ein Personalrat oder Betriebsrat geben soll, ist mir unbekannt.
Beschreib mal den Betrieb und Branche (ohne Namen zu nennen) Gibt es mehrere Filialen?
Manchmal gibt es übergeordnete Personaleinrichtungen, die man nicht automatisch kennt.
Es handelt sich im Wesentlichen um eine Software-Firma. Es gibt drei Standorte, zwei in der selben Stadt, die andere im Ausland. Der Datenschutzbeauftragte ist ein Fachinformatiker. Die Chefs wissen natürlich vom öffentlichen Kalender. Ich glaube, den Datenschutzbeauftragten interessiert das nicht, denn den vielen, sehr vielen falsch laufenden Prozessen zufolge und die Tatsache, dass Sicherheitslücken klein geredet oder ignoriert werden, zeigt, dass seine Kompetenzen und der vieler Kollegen nicht ausreichen. Ich nehme es ihm nicht übel, da die Abteilung viel zu klein ist.
Betriebsklima? Mittlerweile egal. Man wird gemobbt, bis man aufgibt.
-- Editiert von keine-gerechtigkeit am 24.09.2015 21:44
-- Editiert von keine-gerechtigkeit am 24.09.2015 21:45
Hallo,
auch ich arbeite im öffentlichen Dienst und der Datenschutzbeauftragte hat darauf bestanden, dass nur "Abwesenheit" zu erkennen ist. Ohne weitere Info. Wenn also jemand 4 Monate weg ist, könnte er krank sein. Er könnte aber auch Erziehungsurlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub.
Ich finde das die beste Lösung.
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