Kontodaten nach Löschung persönlicher Daten?

27. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
redbecks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kontodaten nach Löschung persönlicher Daten?

Moin Moin!

Ich habe vor ca. 3 Jahren mal eine Rechnung bei einem Dienstleister nicht innerhalb von 30Tagen begleichen können, woraufhin ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, wo ich meine Schulden dann auch gleich beglichen habe.

Bei der Firma, wo ich die besagte Rechnung hatte, habe ich meine Dienste komplett abgemeldet und schriftlich veranlasst, dass meine personenbezogenen Daten gelöscht werden sollen. Ich habe eine Bestätigung bekommen, dass die Daten gelöscht worden sind.

Heute wollte ich bei der Firma etwas bestellen, doch die stellen sich jetzt stur, da die im System stehen haben, dass ich mal eine Rechnung nicht bezahlt habe.

Sobald ich denen belegt habe, dass ich die alte Rechnung beim Inkassounternehmen beglichen habe, wollen die erst die Dienstleistung durchführen, was jetzt aber nicht das große Problem für mich darstellt.

Meine Frage ist, ob die überhaupt diese Daten noch gespeichert haben dürfen, da ich doch veranlasst habe, dass alle meine Daten gelöscht werden sollen und die diese Löschung sogar bestätigt haben. Zählen da die Kontodaten nicht mit zu?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Freundliche Grüße
Simon

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Firmen sind nach AO sogar *verpflichtet*, bestimmte Daten ihrer Kunden bis zu 10 Jahre zu speichern. Dies geht dem BDSG vor, da der Löschungsanspruch ausdrücklich unter dem Vorbehalt berechtigten Interesses oder gesetzlicher Verpflichtungen des Speichernden steht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Die Steuer- und Handelsgesetze schreiben eine Aufbewahrung der verschiedensten Daten (darunter auch personenbezogene) vor. Die vorgeschriebene Aufbewahrungzeit dieser Daten liegt zwischen 5 bis 30 Jahre.
Diese gestzlichen Verpflichtungen wiegen schwerer als der Löschungsanspruch nach den Datenschutzgesetzen.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
redbecks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah...Okay... Vielen Dank für die Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen