Kann man Speicherung in EDV untersagen?

13. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tharek
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Kann man Speicherung in EDV untersagen?

Hallo.

Kann man einer Firma untersagen, dass sie persönliche Daten und Aufzeichnungen die einen betreffen, in der EDV speichern?
Kann man verlangen, dass in der EDV nichts mehr gespeichert wird, und alles vorhandene gelöscht wird, und die für die Abwicklung der Sache notwendigen Daten nur noch und ausschließlich in Papierform vorgehalten werden dürfen?
Eine komplette Löschung kann in dem Fall leider nicht verlangt werden, weil es noch laufende Vorgänge und Schriftverkehr gibt.

Bei der Speicherung in der EDV ist das Risiko auch noch sehr hoch, dass die Daten an Dritte gelangen oder dass die Daten und Aufzeichnungen in einer Wirtschaftsdatenbank (Infoscore) abgespreichert werden, obwohl die Forderungen umstritten sind.
Wenn alles nur noch in Papierform vorliegt, wäre die Datenverarbeitung und Weitergabe etwas schwerer und aufwändiger für die durchzuführen, so dass es eventuell nicht gemacht wird.

Wie gesagt, es soll erreicht werden dass alles nur noch in Papierform abgewickelt wird, so lange wie es nötig ist.
Und nichts per EDV. Ok, die Briefe dürfen sie noch mit dem Rechner schreiben, aber sie dürfen nicht so abgespeichert werden, dass sie leicht dem Fall zugeordnet werden können.

Die Akte in Papierform müsste nachdem die Sache abgewickelt ist, natürlich dann auch vernichtet werden.

Der Datenweitergabe an Dritte wurde per Formlosem Brief bereits wiedersprochen, aber ein gutes Formschreiben, mit Berufung auf Paragraphen wäre auch nicht schlecht. Könnte man ja noch zusätzlich hinterher schicken.
Und dann gleich Datenspeicherung in EDV nochmals untersagen.

Grüße

-- Editiert am 13.07.2010 21:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Kann man verlangen, dass in der EDV nichts mehr gespeichert wird, und alles vorhandene gelöscht wird, und die für die Abwicklung der Sache notwendigen Daten nur noch und ausschließlich in Papierform vorgehalten werden dürfen?


Nein. Solange das Geschäft via AO zur Vorhaltung dieser Daten verpflichtet ist (Buchführung, Finanzamt), gibt es keine gesetzliche Grundlage, eine besondere Speicherungsart zu untersagen - außer es gibt besondere Umstände und besondere Argumente, die das ausnahmsweise ermöglichen.

quote:
Wenn alles nur noch in Papierform vorliegt, wäre die Datenverarbeitung und Weitergabe etwas schwerer und aufwändiger für die durchzuführen, so dass es eventuell nicht gemacht wird.


Erstens reine Spekulation, zweitens nicht logisch zwingend, also kein Fall von "besondere Umstände und besondere Argumente".

quote:
Die Akte in Papierform müsste nachdem die Sache abgewickelt ist, natürlich dann auch vernichtet werden.


Das wird die Firma schon nach AO nicht dürfen. Geschäftsbezogene Daten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Das darf auch in elektronischer Form passieren. Diese gesetzlichen Pflichten gehen als "berechtigtes Interesse" den Rechten aus BDSG vor.

-- Editiert am 14.07.2010 11:09

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Kann man einer Firma untersagen, dass sie persönliche Daten und Aufzeichnungen die einen betreffen, in der EDV speichern?

Nein, da es Gesetze gibt die im Rang über dem Datenschutz stehen.
In diesen Gesetzen wird soger teilweise die Art der Übermittlung und / oder Speicherung vorgeschrieben.



quote:
Die Akte in Papierform müsste nachdem die Sache abgewickelt ist, natürlich dann auch vernichtet werden.

Kein Problem, jedoch ist die Sache erst abgewickelt wenn alle gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Das können dann schon mal 10, 30 oder sogar 50 Jahre sein ...



quote:
Wenn alles nur noch in Papierform vorliegt, wäre die Datenverarbeitung und Weitergabe etwas schwerer und aufwändiger für die durchzuführen,

Na und? Was glaubst du denn wer die dafür anfallenden Mehrkosten trägt?
Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch ...



quote:
so dass es eventuell nicht gemacht wird.

Das sehe ich eher die Gefahr einer 'jetzt erst recht und ohne Gnade'-Haltung bei den Betroffenen ...




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Schön wärs mit so nem Verbot - die meisten Firmen arbeiten papierlos und da wird jeder Brief gescannt, per Mail übermittelt etc.
Nicht praktikabel und zudem sind Geschäftsvorgänge per Papier kaum noch beherrschbar, außer beim Handwerker umd die Eck

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" Gruss aus Offenbach"

3x Hilfreiche Antwort

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