Inkassounternehmen verschickt Forderungen

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Jordan96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassounternehmen verschickt Forderungen

Hallo Community.

Folgender Sachverhalt:
Ein Inkassounternehmen will mehrere offene Forderungen einholen. Ich habe auf manche Briefe reagiert, auf manche jedoch nicht da es nie zu einer einigung kam. Habe dann nicht mehr reagiert. Das unternehmen verschickte jedoch weiter Briefe mit Forderungen. Jedoch landeten zwei Briefe bei einem Familienmitglied 500km entfernt. Desweiteren kontaktieren sie mich neuerdings auch per E-Mail.
Woher Sie die Daten haben weiß ich nicht, von mir oder Familie schonmal nicht.

Meine Frage daher , wie kann ich da gegen vorgehen? Was kann ich machen? Wie ist die rechtliche lage?


Im voraus vielen Dank.


MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Jordan96):
Meine Frage daher , wie kann ich da gegen vorgehen? Was kann ich machen? Wie ist die rechtliche lage?

Die Schulden bezahlen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jordan96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jordan96):
Meine Frage daher , wie kann ich da gegen vorgehen? Was kann ich machen? Wie ist die rechtliche lage?

Die Schulden bezahlen?


Du bist ja ein BELEIDIGUNG EDITIERT, wenn du den gesamten zusammemhang nicht kennst dann BELEIDIGUNGEN EDITIERT


NOCH SO EIN AUSFALL UNS HIER IST ZU!

-- Editiert von Moderator am 03.05.2018 20:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Jordan96):
wenn du den gesamten zusammemhang nicht kennst

Man kann halt nur mit dem arbeiten was da steht, denn




Und nein, der Datenschutz schützt halt nicht davor das Gläubiger einen mit Forderungen verfolgen, weil Datenschutz nur ein nachrangiges Gesetz ist.
Und derzeit ist es noch so, das das Eintreiben von Forderungen noch ein berechtigtes Interesse darstellt mit dem man sogar bei den staatlichen Meldeämtern Auskunft bekommt - von privaten Auskunfteien ganz zu schweigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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