Hallo.
Ein Freund von mir hat ohne mein Wissen und Zustimmen meine Handynummer weitergegeben. Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich habe mir mal das BDSG angeschaut, bin mir da aber nicht sicher.
Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein oder?
Handynummer ohne Einwilligung weitergeben
3. Januar 2018
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Frage vom 3. Januar 2018 | 14:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handynummer ohne Einwilligung weitergeben
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#1
Antwort vom 3. Januar 2018 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120068 Beiträge, 39824x hilfreich)
ZitatDas müsste doch eigentlich rechtswidrig sein oder? :
Nö.
Oder hat man es ihm ausdrücklich untersagt?
Ansonsten kann es eventuell problematisch sein, da käme es dann aber auf die Details des uns derzeit unbekannten Sachverhaltes an.
#2
Antwort vom 3. Januar 2018 | 16:36
Von
Status: Weiser (16974 Beiträge, 5890x hilfreich)
Nichts mehr, denn eine Zeitmaschine wurde noch nicht erfunden um das ungeschehen zu machen.ZitatWas kann ich jetzt dagegen tun? :
Oder wie soll man deine Frage sonst verstehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Januar 2018 | 17:11
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Ein Freund von mir hat ohne mein Wissen und Zustimmen meine Handynummer weitergegeben. Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich habe mir mal das BDSG angeschaut, bin mir da aber nicht sicher.
Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein oder?
Nein. Daran ist überhaupt nichts rechtswidrig.
Das BDSG greift in solchen Fällen überhaupt nicht, weil:
(...) gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
1.öffentliche Stellen des Bundes,
2.öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie
a)Bundesrecht ausführen oder
b)als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,
3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
#4
Antwort vom 5. Januar 2018 | 13:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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