Handynummer ohne Einwilligung weitergeben

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481350-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handynummer ohne Einwilligung weitergeben

Hallo.
Ein Freund von mir hat ohne mein Wissen und Zustimmen meine Handynummer weitergegeben. Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich habe mir mal das BDSG angeschaut, bin mir da aber nicht sicher.
Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein oder?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120068 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von go481350-97):
Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein oder?

Nö.
Oder hat man es ihm ausdrücklich untersagt?


Ansonsten kann es eventuell problematisch sein, da käme es dann aber auf die Details des uns derzeit unbekannten Sachverhaltes an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von go481350-97):
Was kann ich jetzt dagegen tun?
Nichts mehr, denn eine Zeitmaschine wurde noch nicht erfunden um das ungeschehen zu machen.
Oder wie soll man deine Frage sonst verstehen?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von go481350-97):

Ein Freund von mir hat ohne mein Wissen und Zustimmen meine Handynummer weitergegeben. Was kann ich jetzt dagegen tun? Ich habe mir mal das BDSG angeschaut, bin mir da aber nicht sicher.
Das müsste doch eigentlich rechtswidrig sein oder?

Nein. Daran ist überhaupt nichts rechtswidrig.
Das BDSG greift in solchen Fällen überhaupt nicht, weil:

(...) gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch

1.öffentliche Stellen des Bundes,
2.öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie

a)Bundesrecht ausführen oder
b)als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,

3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go481350-97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Danke

0x Hilfreiche Antwort

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